Sportbootführerschein oder Kleinschifferzeugnis? Seit Anfang des Jahres gelten für das Führen von Booten neue Regeln – und das betrifft auch einige Angler! Der bekannte Erlaubnisschein ist nämlich durch einen neuen Bootsführerschein ergänzt worden. Aber wer braucht das sogenannte „Kleinschifferzeugnis“, und bis wann muss man es haben?
Wer braucht den neuen Bootsführerschein?
Ob man den neuen Bootsführerschein braucht, hängt nur von einer Frage ab: Wird das Boot gewerblich genutzt? Wer nur in der Freizeit mit dem Boot angeln fährt, kann an dieser Stelle gleich aufatmen. Alles bleibt beim Alten, der bekannte Sportbootführerschein reicht völlig aus.
Wichtig ist der neue Schein für jeden, der mit seinem Angelboot Geld verdient. Sobald eine gewerbliche Nutzung vorliegt, braucht man seit Januar 2023 das Kleinschifferzeugnis. Fischer und Angelguides sollten sich daher möglichst schnell den neuen Bootsführerschein zulegen! Die Regeln gelten auch für Führer von Rettungsbooten und Fahrlehrer, aber zum Beispiel auch für jeden, der Werbevideos vom Boot aus dreht. Was aber nicht genau festgehalten ist, wäre zum Beispiel die Frage, wie es sich mit der Teilnahme an Angelturnieren im Ausland verhält. Diese Frage stellte berechtigterweise der Kanal Rheinlandboote auf Instagram.
Übergangsfrist für Angelguides und Fischer
Aber macht sich jeder Guide gleich strafbar, wenn er jetzt ohne den neuen Bootsführerschein arbeitet? Zum Glück gibt es eine Übergangsfrist. Bis zum 17. Januar 2024 kann man seinen Sportbootführerschein vorlegen und das Kleinschifferzeugnis ausgestellt bekommen. Den alten Schein kann man trotzdem weiterhin nutzen. Nach Ablauf der Übergangsfrist muss man eine Prüfung ablegen, um den neuen gewerblichen Bootsführerschein zu bekommen.
Den Antrag können Angelguides und Fischer an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt stellen – entweder auf dem Postweg oder via Email. Dazu ist ein Passbild, der Sportbootführerschein und ein Nachweis darüber nötig, dass man ihn schon vor dem 18. Januar 2022 gewerblich genutzt hat. Eine Erklärung des Arbeitgebers reicht aus.
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Die Prüfung für das Kleinschifferzeugnis
Wer keinen Sportbootführerschein besitzt, aber ihn für eine gewerbliche Nutzung braucht, muss ab jetzt die Prüfung für das Kleinschifferzeugnis ablegen. Dabei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test. Geprüft werden die Teile „Navigation und Verkehrsvorschriften“, „Betrieb des Fahrzeugs“, „Wartung und Instandhaltung“ sowie „Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz“.
Möglich ist die Prüfung an den Standorten Bonn, Kiel, Magdeburg und Würzburg. Weitere Informationen zum Prüfungsantrag finden Sie hier.