Aalangeln in Meer und Brackwasser bleibt 2024 verboten

Der EU-Fischereirat hat beschlossen, die Schutzmaßnahmen für Aale im nächsten Jahr fortzusetzen. Neu ist eine einheitliche Schließzeit für Berufsfischer in der Ostsee.

Das Angeln auf Aal ist seit 2023 im Meer und Brackwasser verboten.

Bild: BLINKER-Archiv

Das Angeln auf Aal ist seit 2023 im Meer und Brackwasser verboten.

Angler dürfen seit Anfang des Jahres 2023 keine Aale mehr an der Küste von Nord- und Ostsee fangen. Der EU-Fischereirat hat dieses Verbot im „maritimen Bereich“, der Meer und Brackwasser einschließt, neben anderen Maßnahmen im letzten Jahr beschlossen. Nun steht fest: Auch im nächsten Jahr bleibt das Angelverbot bestehen.

Verbot für Angler, Schonzeit für Berufsfischer

Das Verbot für Angler gilt an der Nordsee und angrenzende Brackwasser im Nordost-Atlantik, die Ostsee und auch das Mittelmeer. Binnengewässer, also Seen und Flüsse in Deutschland, sind davon nicht betroffen.

Für die Berufsfischerei ist weiterhin eine sechsmonatige Schonzeit vorgeschrieben. Nachdem die betroffenen Staaten an der Ostsee sie im letzten Jahr unabhängig wählen konnten, gilt sie diesmal einheitlich. Die Anrainerstaaten sollen sie im Nachgang an den Beschluss festlegen. Kommt es zu keiner Einigung, gilt die Schon- bzw. Schließzeit in der Ostsee vom 15. September 2024 bis zum 14. März 2025.

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„Die Maßnahmen zeigen Wirkung“

„Mit den Verhandlungsergebnissen kommen wir unserer Verantwortung zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Wiederaufbau der Fischbestände nach und geben dem Fischereisektor Stabilität für das kommende Jahr“, sagte Silvia Bender, Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährund und Landwirtschaft (BMEL). „Die Maßnahmen der Vorjahre zeigen Wirkung. Daher können wir bei vielen Beständen in der Nordsee die Quoten im Einklang mit den wissenschaftlichen Empfehlungen anheben. Beim Aalbestand haben wir uns bis zuletzt für ein vorsichtigeres Vorgehen eingesetzt. Ein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr ist die einheitliche Schließzeit in der Ostsee. Es bringt nichts, wenn sich Aale ungehindert aus deutschen Gewässern auf den Weg machen, aber dann in den Meerengen zwischen Ostsee und Nordsee gefangen werden. Das wird jetzt durch die Neuregelung verhindert. Die Ausweitung der Glasaalfischerei hingegen sehen wir kritisch, da sie die Gefahr für den Bestand erhöht. Wir fordern die Kommission daher auf, vor den Verhandlungen im kommenden Jahr eine Folgenabschätzung vorzulegen.“

Weitere Bestimmungen für die Fischerei

Neben der Schonzeit und dem Angelverbot hat der Fischereirat noch weitere Maßnahmen beschlossen. Erstmalig seit dem Brexit können deutsche Fischer für das kommende Jahr bereits zuverlässig planen, da die Verhandlungen mit Großbritannien und Norwegen bereits im Vorfeld abgeschlossen waren.

In der deutschen Nordsee steigen die Fangmengen für die fischereilich besonders wichtigen Bestände an. Diese sind: Hering, Kabeljau, Seelachs, Schellfisch und Scholle. Für Heringe gelten strenge Fangbegrenzungen im Skagerrak und Kattegat, um die Schutzmaßnahmen in der westlichen Ostsee nicht zu torpedieren. Außerdem sinken die Fangmengen für Makrelen leicht.

Die beschlossenen Quoten für die Fischerei als Tabelle:

BestandEU-Quote
(in Tonnen)
Deutsche Quote
(in Tonnen)
Veränderung deutsche Quote
2023/24 (in Prozent)
Hering (Nordsee)209.45748.595+ 30%
Seelachs (Nordsee)22.8705.991+ 18 %
Kabeljau (Nordsee)9.0542.212+ 12 %
Schellfisch (Nordsee)12.7682.630+ 66 %
Scholle (Nordsee)67.5255.446+ 23 %
Makrele (Nordostatlantik
– westliche Gewässer)
93.46414.268– 9 %

 


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