Die gute Nachricht zuerst: Es wird keinen Nationalpark Ostsee geben! Dafür allerdings Naturschutzzonen, in denen die Nutzung, u.a. auch das Angeln verboten sein wird. Darauf einigte sich die Landesregierung aus CDU und Grünen in der vergangenen Woche.
Der bessere Schutz der Ostsee soll durch einen 16-Punkte-Plan erreicht werden. Ein wichtiger Punkt ist die Einrichtung neuer, umfangreicher Naturschutzgebiete. In diesen darf nichts aus dem Ökosystem entnommen werden – auch keine Fische – was zunächst einem Verbot der Angelei gleichkäme.
Allerdings werden das Angeln vom Ufer aus und das Watangeln nicht eingeschränkt, auch wenn die Naturschutzzonen bis ans Ufer heranreichen. Das war eine zentrale Forderung des Landesangelverbands Schleswig-Holstein (LAV-SH) in den Verhandlungen mit der Politik, die dankenswerter Weise berücksichtigt wurde.
Ostsee-Fischer von Naturschutzzonen betroffen
In den Verhandlungen hatte man sich geeinigt, 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostseefläche unter Schutz zu stellen. Sieht man sich die Lage dieser Gebiete an (siehe Karte unten), wird deutlich, dass viele Angler und Fischer betroffen sind. Unter Schutz gestellt werden sollen
- die Flensburger Außenförde bis Schleimünde,
- der Stoller Grund,
- der Küstenbereich in der Hohwachter Bucht,
- Westfehmarn und
- die Sargasbank
Für die kommerzielle Fischerei bedeutet die Einrichtung der Schutzgebiete ein existenzielles Problem. Die Versorgung mit lokal gefangenem Fisch aus den Fischereihäfen Maasholm und Heiligenhafen wird vermutlich deutlich einbrechen. Noch stärker aber trifft die Fischer die Ausweisung aus den Zonen nördlich von Schleimünde, dem westlichen Fehmarn und der Sargasbank. Diese „sind ein Todesstoß für zahlreiche ohnehin auf wackligen Beinen stehenden Fischereibetriebe“, so der Landesverband.
Angelverbot in Naturschutzzonen: Angelei nicht gleich kommerzielle Fischerei
Allerdings ist noch nicht alles verloren: Um Schutzgebiete einzurichten, müssen Fachgutachten vorliegen, die eine Sinnhaftigkeit zeigen und es müssen Schutzgüter sowie -ziele definiert werden. Der LAV-SH und der DAFV, der seinen Landesverband im Norden massiv unterstützt, werden in diesem Prozess nicht einfach hinnehmen, dass Angelei und kommerzielle Fischerei gleichgestellt und als pauschal schädlich betrachtet werden.
Bootsangler auszuschließen, weil sie Fische entnehmen, ist weder nachvollziehbar noch verhältnismäßig – weshalb sich die Verbände gegen das Angelverbot in Naturschutzzonen wehren werden. Johannes Radke vom LAV-SH äußert sich wie folgt:
„Unserer Ansicht nach macht es einen Unterschied, ob ein kilometerlanges Stellnetz für den Fang von Schollen ausgelegt wird oder eine Angel zum Einsatz kommt. In den allermeisten Fällen hat die Bootsangelei für die schützenswerten Güter der Ostsee den gleichen Effekt wie ein Boot ohne Angel an Bord. Dies kann im Falle von rastenden Enten im Winter eine Störung des Schutzgutes bedeuten, einem Seegrasfeld ist es hingegen recht egal, ob ein Boot darüber hinwegfährt. Wo wir als Bootsangler keinem Schutzgut schaden, dürfen wir auch nicht einfach pauschal ausgeschlossen werden.“
Teilerfolg muss ausgebaut werden
„Auch wenn die genannten Gebiete anglerisch wichtig sind und den Betroffenen wehtun, hätte es erstens sehr viel schlimmer kommen können, ist zweitens nicht gesagt, dass sich in allen Bereichen ein Angelverbot durchsetzen lässt und ist drittens die Uferangelei überall ohne Einschränkungen weiterhin möglich. Wir werten dies durchaus als einen Teilerfolg, auf dem wir aufbauen und für den Ostseeschutz weiter kämpfen werden.“
Weitere Details auf lsfv-sh.de