Forellensee: Wels statt Forelle

Bei Sommerhitze kommen statt Forellen oft afrikanische Welse in die Seen – robust und leicht zu fangen. Doch ein Angelverein in Sachsen musste dafür Bußgeld zahlen.

Afrikanische Welse als hitzeresistente Alternative an deutschen Forellenseen – doch nicht ohne rechtliche Folgen.

Bild: Blinker Archiv

Afrikanische Welse als hitzeresistente Alternative an deutschen Forellenseen – doch nicht ohne rechtliche Folgen.

In den heißen Monaten stoßen Forellenseen zunehmend an ihre Grenzen. Bei Temperaturen über 20 Grad wird das Wasser für Forellen lebensbedrohlich, und viele Betreiber stehen vor dem Dilemma, ihren Gästen weiterhin Angelmöglichkeiten bieten zu müssen. Eine oft gewählte Lösung: Afrikanische Welse. Diese robusten Fische, die aus wärmeren Regionen stammen, können Wassertemperaturen von über 30 Grad verkraften. Im Gegensatz zu den empfindlichen Salmoniden überstehen sie Hitzeperioden meist unbeschadet. Aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit und ihres kräftigen Tastsinns, den sie durch acht Bartelfäden ausüben (zwei mehr als der europäische Wels), gelten sie als aggressive Räuber, die nahezu jeden Köder akzeptieren. Ob Tauwurm, kleiner Köderfisch oder Forellenteig – die Afrikanischen Welse sind nicht wählerisch und beißen energisch zu, sobald der Köder ihren Geschmack trifft. Angeboten werden die Köder meist an der Posen- oder Grundmontage.

Ein Fall, der Wellen schlug

Der Angelverein Oberland Sohland e.V. entschied sich ebenfalls, afrikanische Welse als Alternative zu den Forellen zu besetzen. Im Sommer 2023 setzte der Verein insgesamt 160 afrikanische Welse in den Rosensee (Sachsen) ein. Was als gut gemeintes Angebot an die Vereinsmitglieder gedacht war, führte zu rechtlichen Konsequenzen. Die sächsische Fischereibehörde verhängte ein Bußgeld gegen den Verein mit der Begründung, dass der afrikanische Wels aufgrund seiner Empfindlichkeit gegenüber niedrigen Temperaturen nicht in deutschen Gewässern gehalten werden darf. Der Besatz wurde als Verstoß gegen das Fischereigesetz gewertet. Das Amtsgericht Bautzen verhängte eine Bußgeld von 1.500 Euro. „Natürlich war es ein Fehler, die Behörde nicht zu fragen. Das passiert uns nicht wieder“, räumte Vereinsvorstand René Redmann ein.

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