Nun ist es amtlich: Der Gesetzesbeschluss des Landtags zur Änderung des Mindestalters von zehn auf sieben Jahre für die Ausstellung von Jugendfischereischeinen wurde am 16. Oktober 2024 in der Drucksache 17 / 7544 im Artikel 1 und am 23. Oktober 2024 im Gesetzesblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und tritt somit am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betreutes Angeln
Nach langem Kampf hat es der LFVBW endlich erreicht, dass Kinder ab sieben Jahren den Jugendfischereischein machen dürfen und unter Aufsicht erwachsener Angler dem Fischen nachgehen dürfen. Diese Angleichung ist wichtig, damit Kinder sich frühzeitig mit der Natur auseinandersetzen können, bevor sie durch die Ablenkung von elektronischen Medien nicht mehr erreichbar werden.