Netze über Fischteichen erlaubt: Schutz vor Vögeln hat Vorrang
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschied in einem Eilverfahren, dass ein Forellen- und Störzüchter Netze über seinen Fischteichen spannen darf, um seinen Bestand vor fischfressenden Vögeln zu schützen. Die Richter bewerteten den Schutz des Fischbestands und die wirtschaftliche Existenz des Züchters höher als das öffentliche Interesse am Schutz der Vögel.
Hintergrund des Falls
Seit etwa zehn Jahren hatte der Züchter Kunststoffnetze über seine Teiche gespannt, um die Fische vor Verletzungen durch Vögel zu schützen. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße forderte die Entfernung der Netze mit der Begründung, dass sich Vögel in den Netzen verfangen und qualvoll verenden könnten. Der Züchter legte Widerspruch ein, den das Verwaltungsgericht zunächst ablehnte. Das Oberverwaltungsgericht gab jedoch der Beschwerde des Züchters statt.
Netze über Fischteichen: Begründung des Gerichts
Das Gericht entschied, dass die Netze bis zur endgültigen Klärung in einem Hauptsacheverfahren weiter verwendet werden dürfen. Es stellte fest, dass der Zuchtbetrieb die Lebensgrundlage des Antragstellers sichert. Gleichzeitig schützen die Netze zudem die Fische vor erheblichen Verletzungen durch Vögel. Diese Argumente hätten mehr Gewicht als das Interesse am Schutz der Vögel.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass in den letzten zehn Jahren lediglich ein Vogel in den Netzen verendet sei. Dennoch soll im Hauptsacheverfahren geprüft werden, ob andere Maßnahmen, die für Vögel weniger gefährlich sind, ebenfalls geeignet wären, die Fische zu schützen.
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 19/09, 19.05.2009 / ra-online
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