„Feinschmecker-Hund“ und Kois im Wert von 18.000 Euro – Klage abgewiesen
Das Landgericht Coburg entschied: Ein Hund, der angeblich drei Prachtexemplare von Koi-Karpfen im Wert von knapp 18.000 Euro aus einem Gartenteich gefressen haben soll, sorgte für eine Klage gegen die Hundehalterin. Doch die Schadenersatzforderung wurde abgelehnt, da die Darstellung des Koi-Besitzers weder glaubwürdig noch beweisbar war.
Der Fall im Detail
Im Sommer 2006 hielt der Kläger rund 40 Kois in seinem Gartenteich. Laut eigener Aussage gehörten drei außergewöhnlich wertvolle Exemplare im Wert von 3.900 €, 4.900 € und 7.900 € dazu. Er behauptete, dass die Schäferhündin einer Bekannten ausgerechnet diese drei Fische erlegt habe. Die Hundehalterin war über eine Haftpflichtversicherung abgesichert, die jedoch die Zahlung verweigerte und die Klage als unglaubwürdig einstufte.
Die Entscheidung
Das Gericht teilte die Skepsis der Versicherung:
- Es erschien lebensfern, dass der Hund gezielt die drei teuersten Kois herausgefischt haben sollte.
- Der Kläger behauptete, die toten Fische mehrere Tage am Beckenrand liegen gelassen zu haben, ohne Fotos als Beweis anzufertigen. Später sei eine Exhumierung nicht möglich gewesen, da Tiere die Kadaver entfernt hätten.
- Zudem stellte sich heraus, dass der Koi-Händler, von dem die Fische angeblich stammten, seine frühere Aussage widerrief. Es habe keinen entsprechenden Verkauf gegeben – seine ursprüngliche Aussage sei nur eine Gefälligkeit gewesen, da er von einem geplanten Versicherungsbetrug wusste.
Fazit
Das Landgericht Coburg sah weder Beweise für die Existenz der teuren Fische noch eine Schuld des Hundes. Die Klage wurde abgewiesen.
Quelle: Landgericht Coburg, © urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2008