Da es nach wie vor Unsicherheit gibt: Der von der EU- Kommission vorgelegte Entwurf zur Überwachung der Freizeitfischerei ist derzeit vom Tisch.
Bei der Sitzung der europäischen Fischereiminister am 20.10.2009 in Luxemburg ist die umstrittene Quotenregelung aus dem Artikel 47 der Kontrollverordnung, gestrichen worden. Nach den Plänen der EU-Kommission sollten danach Mitgliedstaaten künftig prüfen, ob das Freizeitangeln zum Rückgang bedrohter Bestände, wie etwa dem Dorsch beiträgt. Die Fänge von Meeresanglern wären dann in die Fangquoten-Systeme der jeweiligen EU-Staaten eingerechnet worden.
Das Vorhaben, die Fänge von Freizeitfischern auf die nationalen Fangquoten anzurechnen, scheiterte unter anderem am Widerstand der Bundesregierung, nachdem sich der VDSF und der DAV sowie die EAA (European Anglers Alliance) klar gegen eine solche Regelung ausgesprochen hatten.