2009 wollen die Hochrhein-Anlieger Thurgau, Schaffhausen und
Zürich den Äschenbestand mit Bestimmungen schonen und fördern. Lesen Sie mehr
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Es gibt neue Vorschriften: es dürfen nur Äschen von 30 Zentimeter bis 36 Zentimeter sowie ab 44 Zentimeter Länge befischt werden.
Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2008 dürfen pro Karteninhaber maximal 5 Äschen pro Tag und insgesamt maximal 75 Äschen gefangen werden.
Vom 1. Januar bis 31. Januar 2009 dürfen maximal fünf Äschen pro Tag und insgesamt maximal 15 Äschen im Januar gefangen werden.
In Ergänzung zur Schonzeit vom 1. Februar bis 30. April wird die Schonzeit der Äschen im Thurgauer, Schaffhauser und Zürcher Rhein bis zum 30. September 2009 verlängert.