Von 45 in Hessen vorkommenden heimischen Fischarten sind 32
(71%) in höchste Gefährdungskategorien der „Roten Listen“ eingestuft worden.
Nur 13 Arten (29%) werden derzeit nicht als gefährdet angesehen. Viele Wanderfische sind daher in ihrem Fortbestand stark gefährdet und an der Fortpflanzung gehindert.
Alle Wanderfische, die zur Arterhaltung weite Laichwanderungen vom Süß- ins Salzwasser oder umgekehrt unternehmen müssen, sind durch zahlreiche Flussverbauungen mit nicht funktionierenden oder ganz fehlenden Fischaufstiegsanlagen in ihrem Fortbestand stark gefährdet. Andererseits werden sie bei ihrer Abwanderung in den Flüssen und Bächen von Rechenanlagen oder rotierenden Turbinen schwer verletzt und getötet. Bei mehreren hintereinander gelegenen Wasserkraftanlagen in einem Fluss, gelangt meistens kein einziger Fisch in den nächsten zur Nordsee führenden Strom.
Die Mitgliederversammlung des Verbandes Hessischer Fischer e.V. hat am 13. April 2008 daher folgende Resolution
beschlossen:
- Alle Wehre und Staustufen in den fließenden Gewässern des Landes Hessen sind unverzüglich zur ungehinderten Wanderung für alle Fische durchgängig machen!
- Der gefahrlose Fischabstieg, vorbei an den für die Fische tödlichen Turbinen und Rechenanlagen, ist in allen Gewässern sofort zu sichern!
- Neubauten von Wehren und Wasserkraftanlagen sind zur Erhaltung unserer fließenden Gewässer und einer artenreichen Fließgewässerfauna strikt abzulehnen!
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