In der letzten Zeit häufen sich die Fälschungen von Bayrischen Fischereischeinen. Angler und Polizeihauptmeister Wolfgang Gamperling von der Polizeiinspektion Murnau zeigt auf, wie sich Fälschungen und Originale voneinander unterscheiden.
Urkundenfälschung ist in Deutschland ein Strafbestand. Was passiert also dem Angler, der mit einem gefälschten Fischereischein erwischt wird? Zuerst einmal wird Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstattet. Außerdem sind Strafen in Höhe von 800 bis 4500 Euro fällig.
Doch wie erkennt man einen gefälschten Fischereischein?
Hauptsächlich dadurch, dass die Formularnummern, die sich oben rechts auf der Vorderseite befinden, entweder blau, hellblau oder violett gestempelt sind oder die schwarze Nummer mit der Zahl 09 beginnt. Eine weitere Fälschung ist daran zu erkennen, dass der auf der Vorderseite unten rechts vorhandene Hecht blau oder violett gefärbt ist
Fälschungen per Computergrafik
Die ersten hochwertigen Fälschungen von Fischereischeinen wurden im Jahr 2007 sichergestellt. In den darauffolgenden Jahren wurden in unregelmäßigen Abständen immer wieder neue Fälschungen festgestellt. Allein im Oktober 2015 konnten drei in München festgestellte Fischereischein-Fälschungen sichergestellt werden. Mittlerweile verwenden die Fälscher Drucktechniken, die im grafischen Gewerbe üblich sind. Allein mit einem Computer und einem Drucker lassen sich solche hochwertigen Fälschungen nicht herstellen.
Geldwerter Vorteil
Da der Verkaufspreis einer hochwertigen Fälschung zwischen 300 und 500 Euro beträgt, dürften die Fälscher nach vorsichtiger Schätzung einen geldwerten Vorteil im unteren sechsstelligen Bereich erlangt haben. Der geldwerte Vorteil „schlechterer Fälschungen“ dürfte im vierstelligen Bereich liegen. Deshalb ist davon auszugehen, das die Fälschungen von einem bestimmten Personenkreis gewerbsmäßig hergestellt und auch vertrieben werden
Schulen gegen Fälscher
Von PHM Gamperling wurden in den letzen Jahren 800 Personen, die sich aus staatlich geprüften Fischereiaussehern, Polizeibeamten der Landespolizei sowie der Wasserschutzpolizei zusammensetzen, im Erkennen von gefälschten Fischereischeinen geschult.
Auch sollten Angelvereinsvorstände bei jedem neuen Mitglied, bei dem Zweifel bestehen, dass dieses tatsächlich die Fischereiprüfung abgelegt hat, sich vor Aufnahme in den Verein den Fischereischein im Original zeigen lassen.
Bei Fragen zu gefälschten Fischereischeinen kann man PHM Gamperling über die Polizeidirektion Murnau kontaktieren.