Bislang galt beim Angeln in Norwegen: Wer seinen frisch gefangenen Fisch aus Norwegen mit nach Deutschland nehmen will, darf nicht mehr als 15 Kilogramm Meeresfisch pro Person über die Grenzen ausführen. Dieses Gesetz wurde im Jahre 2006 von der norwegischen Regierung beschlossen und diente dazu, dass der Raubbau an den Fischbeständen verhindert werden sollte. Denn immer wieder wurden bei Kontrollen Angler kontrolliert, die mit mehreren hunderten Kilo Fischfilets das Land verlassen wollten – und das auf Kosten der einzigartigen Fischbestände der norwegischen Gewässer. Durch diese Regelung wurde auch dem illegalen Fischverkauf ein Riegel vorgeschoben. Nun sollen die Zollbestimmungen in Norwegen zur Mitnahme von Fisch gelockert werden, wovon aber nicht nur Angler, sondern auch Touristenfischereibetriebe und vor allem die Fischbestände profitieren.
Zollbestimmungen Norwegen 2019: Das müssen Angler wissen
Ab dem 01. Januar 2018 tritt die neue Zollbestimmung in Norwegen in Kraft. Dann ist die Mitnahme von Fischen auf 20 Kilogramm bzw. 10 Kilogramm beschränkt. Wie das neue Gesetz definiert ist und welche Punkte für die Ausfuhr erfüllt werden sein müssen, erfahrt Ihr in den folgenden Punkten:
- Wer seinen Angelurlaub mindestens 7 zusammenhängende Tage in Norwegen bei einem registrierten Touristenfischereibetrieb verbracht hat, darf 20 Kilogramm Fisch ausführen. Die registrierten Touristenfischereibetriebe zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei der Behörde gemeldet sind und die Fangzahlen (Fischart und Menge) ihrer Gäste an diese zuständige Behörde weiterleiten. Wer mindestens 7 Tage nach seinem ersten Angelurlaub einen weiteren Angelausflug in Norwegen plant, darf weitere 20 Kilo Fisch ausführen. Jedoch muss zwischen beiden Aufenthalten 7 Tage Pause eingehalten werden.
- Die Mitnahme eines Trophäenfisches, wie es sonst üblich war, fällt nach der neuen Zollbestimmung weg. Dieser ist Teil der Quote von 20 bzw. 10 Kilogramm.
- Sollten Angler ihren Urlaub in keinem registrierten Touristenfischereibetrieb abhalten, dürfen nur noch 10 Kilogramm Fisch ausgeführt werden. Auch hier ist die Mitnahme eines Trophäenfisches untersagt.
- Zu der Quote von 10 bzw. 20 Kilogramm Fisch zählen auch zubereitete Produkte wie Fischfilet und Ähnliches.
- Die neuen Zollbestimmungen zur Mitnahme von Fischen aus Norwegen betrifft nur Salzwasserfische.
Süßwasserfische, zu denen auch Lachse, Meerforellen und Saiblinge zählen, werden zu der neuen Zollbestimmung nicht zugerechnet und dürfen demnach ohne weitere Beschränkungen ausgeführt werden. - Es ist nicht gestattet, den Fisch anderer Personen auszuführen, die nicht gemeinsam mit Euch reisen. Ihr müsst demnach den Fisch selbst gefangen haben und ausführen.
- Eine Ausfuhr von Fisch mit einem Wert von über 500 Euro (5000 NOK) pro Person ist nur erlaubt, wenn für diese Waren vor Grenzüberschreitung eine Zollerklärung vorliegt. Diese bekommt Ihr beim zuständigen Zollamt.
Diese neue Zollbestimmung kommt daher nicht nur uns Anglern entgegen, sondern auch den ansässigen Touristenfischereibetrieben – sofern sie bei den Behörden registriert sind. Aber auch der Fischbestand, um den es bei dieser neuen Regelung vorrangig geht, kann so noch besser kontrolliert werden und die Fischbestände werden nicht so sehr geschröpft, dass es am Ende vielleicht irgendwann mal heißen würde „Angelverbot in Norwegen“.
Regeln für Angler in Norwegen
Das Angeln in Norwegen ist kostenlos. Sprich, eine extra Angelerlaubnis ist nicht nötig. Dennoch muss man sich neben der neuen Zollbestimmung auch weiterhin an die norwegischen Regeln halten. Diese lauten folgendermaßen:
- Es dürfen ausschließlich handgehaltene Angelausrüstungen verwendet werden.
- Auf folgende geschützte Arten darf nicht gefischt werden (Ganzjährig geschützt):Dornhai, Riesenhai, Heringshai, Blauleng, Hummer, Roter Thun, Seidenhai, Aal, Lippfisch
- Geschützt während eines Teils des Jahres (siehe www.fdir.no oder fragt Euren Gastgeber):Schwarzer Heilbutt, Heilbutt, Seehase, Rotbarsch
- Haltet die Mindestgrößenvorschriften für Fische ein (siehe Tabelle unten)
- Der Verkauf des Fangs ist verboten.
- Haltet beim Fischen einen Abstand von mindestens 100 Metern von Fischfarmen ein.
- Bitte respektiert die Tierwelt und verschmutzt die Umwelt nicht. Tragt auf See stets eine Rettungsweste und achtet auf das Wetter – es kann sich schnell ändern.
Arten | Mindestgröße Nördlich von 62° N | Mindestgröße Südlich von 62° N |
Kabeljau (Dorsch) | 44 Zentimeter | 40 Zentimeter |
Heilbutt | 80 Zentimeter | 80 Zentimeter |
Rotbarsch | 32 Zentimeter | 32 Zentimeter |
Steinbeißer | kein Mindestmaß | kein Mindestmaß |
Seelachs | kein Mindestmaß | kein Mindestmaß |
Schellfisch | 40 Zentimeter | 31 Zentimeter |
Wittling | 32 Zentimeter | 32 Zentimeter |
Seehecht | 30 Zentimeter | 30 Zentimeter |
Jakobsmuschel | 10 Zentimeter | 10 Zentimeter |
Fischmitnahme aus Norwegen auch für Schmuggler interessant
Denn bevor dieses Gesetz in Kraft getreten ist, gingen den Zollbeamten in Norwegen immer wieder große Fische ins Netz. Gemeint sind aber nicht kapitale Dorsche & Co., sondern Schmuggler, wie diese Meldung zeigt: Einen ungewöhnlichen Fund machten norwegische Behörden bei einer Routinekontrolle eines Kleinbusses an der Grenze: In Kartons mit der Aufschrift eines Süßwarenherstellers fanden sie über 700 Kilogramm Fischfilets.
Offenbar hatten drei Angler versucht, die Filets aus Norwegen nach Deutschland einzuführen. Das Filetieren und Verpacken dieser immensen Fischmenge muss wohl Tage gedauert haben. Gelohnt hat sich der Aufwand allerdings nicht – die Schmuggler mussten den Fisch abgeben und ein Bußgeld von rund 70.000 Kronen zahlen, was etwa 8.000 Euro entspricht.