Positives Zeichen: ASV Hamburg gibt Angelstellen frei

In Zeiten, in denen das Angeln immer mehr eingeschränkt wird, gibt es ein positives Signal vom Angelsport-Verband Hamburg. Einige Stellen im Naturschutzgebiet sind für Angler wieder freigegeben.

Einige Strecken des Naturschutzgebietes dürfen ab sofort wieder befischt werden. Foto: BLINKER/ F. Pippardt

Einige Strecken des Naturschutzgebietes dürfen ab sofort wieder befischt werden. Foto: BLINKER/ F. Pippardt

Seit 2010 gibt es das Naturschutzgebiet Auenlandschaft Norderelbe. Dieses wurde 2016 erweitert und seitdem in Naturschutzgebiet Auenlandschaft Obere Tidenelbe umbenannt. Das Angeln wurde im gesamten NSG verboten. Damit wollte sich der Angelsport-Verband Hamburg nicht zufrieden geben. Es wurde zäh verhandelt mit den Hamburger Behörden und mit der Behörde für Umwelt und Engergie (BUE), ob wirklich das gesamte Naturschutzgebiet den Anglern vorenthalten bleiben sollte. Jetzt wurden die Angelerlaubnisstrecken im Naturschutzgebiet Auenlandschaft Obere Tideelbe erheblich ausgeweitet. So ist das Angeln unterhalb der Tatenberger Schleuse wieder erlaubt. Ebenso einige Stellen an der Norderelbe. Auch in Richtung Altengamme sind wieder einige Flusskilometer für Angler geöffnet. Auch das Angeln vom Boot wurde wieder auf einigen Strecken gestattet (z.B. Norderelbe bis Einlauf der Dove-Elbe). Welche Strecken erneut freigegeben wurden, können Sie auf der Homepage des Angelsport-Verbands unter www.asvhh.de einsehen.

Durch die Öffnung der neuen Angelstrecken, kann man wieder unbesorgt auf Zander fischen. Foto: F. Schlichting

Durch die Öffnung der neuen Angelstrecken kann man wieder unbesorgt auf Zander fischen. Foto: BLINKER/ F. Schlichting

Welche Strecken wurden geöffnet?

In der folgenden Karte sehen Sie genau, welche Abschnitte wieder für Angler betretbar sind. Diese wurden mit einer roten Linie gekennzeichnet. Die Streckenabschnitte, die mit roten Querstrichen markiert sind, dürfen nur vom Boot aus befischt werden.

Alle rot gefärbten und gestrichelten Stellen dürfen wieder beangelt werden. www.asvhh.de

Alle rot gefärbten und gestrichelten Stellen dürfen wieder beangelt werden. Grafik: ASV Hamburg


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