Angelausflug an die Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern
Momentan sind Tagesausflüge ohne Übernachtung für Reisende aus anderen Bundesländern als Mecklenburg-Vorpommern noch nicht möglich. Allerdings dürfen Gäste aus ganz Deutschland ab dem 25.05.2020 wieder für Tagesausflüge einreisen. So ist auch ein Angelausflug an die Ostsee für Angler deutschlandweit ab dem 25.05.2020 wieder möglich.
Besucher aus Mecklenburg-Vorpommern dürfen im eigenen Bundesland seit dem 18.05.2020 sogar schon wieder Übernachtungsreisen antreten. Für Übernachtungen bei touristischen Anbietern und Aufenthalten in touristischen Einrichtungen gelten die aktuellen Kontaktbeschränkungen und landesweiten Schutzstandards. Informiert euch aber am besten nochmal vorab über Corona-bedingte Abläufe und eventuelle Einschränkungen an eurem Urlaubsort.
Allgemein gelten auch in Mecklenburg-Vorpommern die Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Auch der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist hier auf 2 Haushalte beschränkt. Vergesst euren Mundschutz nicht, denn auch hier ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben.
Solltet Ihr einen gemeldeten Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern besitzen, dürft Ihr diesen mit Personen des gleichen Haushaltes auch für Übernachtungen anreisen. Falls Ihr während des Ausfluges Corona-Symptome aufweisen solltet, wendet euch an das örtliche Gesundheitsamt oder ruft beim bundesweiten Patientenservice unter 116 117 an. Weitere Informationen zur Anreise und Richtlinien findet Ihr unter der Quelle auf-nach-mv.de.
Alles über eine Angelerlaubnis für Mecklenburg-Vorpommern erfahrt Ihr hier.
Betretungsverbote in Schleswig-Holstein
Für Schleswig-Holstein gibt es grundsätzlich keine Zugangsbeschränkungen. Es können aber regionale Betretungsverbote von den zuständigen Behörden für einzelne Orte oder Inseln bzw. Zugangsbeschränkungen für Strände erlassen werden, wenn sich das Infektionsgeschehen wieder negativ entwickelt oder große Menschenansammlungen in den touristischen Hotspots zu befürchten sind. Deswegen ist es hier gerade für Tagesgäste umso wichtiger, dass Ihr euch vorab genauestens bei den zuständigen Stellen und Kreisen informiert, damit euer Angelausflug an die Ostsee nicht frühzeitig beendet werden muss.
Folgende Betretungsverbote wurden von den Kreisen Nordfriesland, Pinneberg und Dithmarschen für Tagestouristen bereits festgelegt:
Über das kommende Himmelfahrtswochenende und Pfingsten gelten für die nordfriesischen Inseln und Halligen (sowie die Gemeinde Sankt-Peter Ording) mit Ausnahme von Nordstrand, Südfall und Hamburger Hallig sowie für das Nordseeheilbad Büsum bis zum 24. Mai (20 Uhr) sowie vom 30. Mai (6 Uhr) bis 1. Juni (20 Uhr) Betretungsverbote für Tagestouristen. Für die Hochseeinsel Helgoland samt Düne hat der Kreis Pinneberg ebenfalls ein Betretungsverbot für Tagestouristen erlassen, dass noch bis zum 24. Mai gilt.
Auch für das Angeln in Schleswig-Holstein benötigt Ihr einen Urlauberfischereischein oder müsst eine Fischereiabgabe tätigen. Erwerben könnt Ihr diese hier.