Schwarzangeln: Diese Strafen gelten für das Angeln ohne Angelschein

Schwarzangeln stellt in vielen Bundesländern eine Straftat dar! Was genau zu beachten ist und mit welchen Strafen man rechnen muss, wenn man ohne Angelschein am Wasser ist, erfahren Sie in dieser Übersicht.

Je nach Bundesland können sich die Fischereischeine optisch unterscheiden. Wer keinen gültigen Angelschein mit sich führt, kann sich des Schwarzangelns schuldig machen. Foto: F. Pippardt

Bild: F. Pippardt

Angeln ohne gültigen Fischereischein gilt in vielen Bundesländern als Straftat.

Wer in Deutschland angeln möchte, braucht dafür eine Erlaubnis. Dass man die nicht ohne Weiteres bekommt, sondern eine Prüfung ablegen muss, ist nur vernünftig. Als Angler haben wir es schließlich mit lebenden Tieren zu tun. Es liegt in unserer Verantwortung, mit ihnen im Rahmen des Tierschutzgesetzes umzugehen. Wer diese Prüfung nicht ablegen will, dem bleibt nur das Schwarzangeln. Und wer dabei erwischt wird, darf zurecht mit hohen Strafen rechnen. Ob man ein Bußgeld oder sogar eine Gefängnisstrafe erwarten muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Diese Dokumente sind beim Angeln stets mitzuführen

Wer an deutschen Gewässern angelt, braucht in der Regel nicht nur einen Schein, sondern gleich zwei. Der erste Schein ist der Fischereischein selbst – das, was man für gewöhnlich einfach als Angelschein bezeichnet. Um ihn zu erhalten, muss man einen Lehrgang sowie eine Prüfung ablegen. Der Fischereilehrgang soll sicherstellen, dass der Angler weiß, wie er das Angeln als Handwerk richtig ausübt. Auch der Tierschutz spielt dabei eine Rolle. Fische sind schonend zu behandeln, und der richtige Umgang mit ihnen erfordert einige Fachkenntnis. Ein gültiger Angelschein soll diese Kenntnis nachweisen.

Der zweite Schein ist der sogenannte Fischereierlaubnisschein. Wer diesen Schein mit sich führt, weist nach, dass er an einem bestimmten Gewässer angeln darf und die Fischereiabgabe entrichtet hat. Mit dem Fischereierlaubnisschein „kauft“ man sozusagen vom jeweiligen Inhaber des Fischereirechts (z. B. vom örtlichen Angelverein, vom Pächter oder auch vom Bundesland) die Erlaubnis, an dessen Gewässern angeln zu dürfen.

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Welche Strafen gelten für das Schwarzangeln in Deutschland?

Grundsätzlich gelten für das Schwarzangeln folgende Regeln: Wer ohne Angelschein angelt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird der jeweiligen Fischereibehörde des Landes vorgelegt, die entscheidet, ob es sie weiter verfolgt und ob ein Bußgeld fällig wird.

Deutlich unbequemer wird es jedoch, wenn man beim Schwarzangeln ohne gelösten Fischereierlaubnisschein erwischt wird. Dies gilt dann nicht mehr als bloße Ordnungswidrigkeit, sondern grundsätzlich als Straftat. Wer ohne diesen Schein fischt, begeht nach §293 Strafgesetzbuch Fischwilderei. Und Fische zu wildern, ahndet das Gesetz mit einem hohen Bußgeld oder sogar zwei Jahren Haft.

Übrigens: Es ist vollkommen egal, ob man einen Fisch gefangen hat oder nicht. Für eine Strafanzeige genügt es bereits, mit Angelgerät am Wasser zu sein – die Absicht, Fische fangen zu wollen, reicht für den Tatbestand aus.

Der gültige Angelschein ist stets mit sich zu führen. Haben Sie die Dokumente nicht dabei, kann eine Strafanzeige wegen Schwarzangeln drohen. Foto: BLINKER / Steen Larsen

Bild: BLINKER / Steen Larsen

Der gültige Angelschein ist stets mit sich zu führen. Haben Sie die Dokumente nicht dabei, kann eine Strafanzeige wegen Schwarzangeln drohen.

Strafen für das Schwarzangeln nach Bundesland

Ob man für das Angeln ohne Angelschein (Fischereierlaubnisschein) mit einem Bußgeld oder sogar einer Gefängnisstrafe rechnen muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier eine Übersicht der Strafen (Stand 2023):

BundeslandStrafe
Baden-Württembergbis zu 5.000 Euro
BayernStraftat
BerlinStraftat
Brandenburgbis zu 50.000 Euro
BremenStraftat
Hamburgbis zu 10.000 Euro
Hessenbis zu 5.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommernbis zu 75.ooo Euro
NiedersachsenStraftat
Nordrhein-WestfalenStraftat
Rheinland-PfalzStraftat
SaarlandStraftat
SachsenStraftat
Sachsen-AnhaltStraftat
Schleswig-Holsteinbis zu 25.000 Euro
ThüringenStraftat

Für die Bundesländer, in denen „Straftat“ vermerkt ist, gelten laut Strafgesetzbuch folgende Maßnahmen:

TatbestandStrafe
Angeln ohne AngelscheinFreiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins
Angeln ohne Angelschein in privaten Gewässern und TeichenFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins
Angeln ohne Angelschein mit späterem Verkauf der FischeFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, Entziehung des Fischereischeins

Strafen können zusätzlich zu den Bußgeldern aus der oberen Tabelle anfallen. Schwarzangeln ist also definitiv kein Kavaliersdelikt, sondern kann mitunter ein richtig bitteres Nachspiel haben.

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Sie haben die Fischereiprüfung abgelegt, aber können Ihre Papiere nicht finden? Für viele Angler eine Horrorvorstellung – schließlich sind die Scheine unsere wichtigsten Unterlagen. Für diesen Fall, dass Sie den Angelschein verloren haben, finden Sie bei uns aber hilfreiche Tipps.

Die neuesten Kommentare

03.06.2021 17:20:05
Ich finde die Strafen durchaus gerechtfertigt.Klar drückt man bei angelnden Kindern und sich zivilisiert benehmenden Jugendlichen gerne mal ein Auge zu, aber es muss auch ein gewisses Abschreckungspotential vorhanden für den Rest.Was würde denn in den Vereinen los sein wenn man zusehen müsste wie die aufwendig gepflegten und besetzten Gewässer von Leuten überrannt werden die keine Karte lös...
03.06.2021 03:38:44
Ich muss sagen ich Angel kaum mehr in Deutschland. Komme ursprünglich ganz aus dem Süden, aber die Army und der Vater, eben mal da mal da.Die Jugendgruppe betreue ich gerne, wenn ich in Deutschland bin. Aber Rutenfechten und Wettsaufen und Sangria Eimer saufen und kiffen am See. Was soll man da machen. Ich sag da nichts . Nachher liegt die Hälfte von den Angelsachen wieder im See und ich muss d...
03.06.2021 02:53:31
Ich denke der "Hut" ist alt und bekannt und lässt sich grundsätzlich im www nachlesen. Da wohl wenigstens 95% der gereggten Member hier im Forum ihre Fischereiprüfung abgelegt haben ist der Artikel m.E. auch nur warme Luft ohne echte Neuigkeiten.Ich selbst kenne alle Schonzeiten und Mindestmaße meiner Zielfische...das schützt mich auch schon einmal vor evtl. Strafen als Fischereischeinbesitze...
02.06.2021 22:26:13
Hallo,Ich denke man sollte das Alles nicht zu eng sehen. Wenn man in den USA keine Erlaubnis besitzt bekommt man halt eine Verwarnung oder ein Ticket. Aber im Vergleich zu Deutschland ist das ein Witz. Ich denke dass, es hier kaum einen gibt, der in jungen Jahren noch nie schwarzgeangelt hat. Ist doch auch nicht schlimm. Meine Güte. Aber so ist das leider hier in diesem Land, daher bin ich auch l...
02.06.2021 18:04:16
Guten Tag,diese verdammte Diskussion um den Besitz bzw. den "Erwerb" eines Angelscheins ist so lächerlich das dieses kaum eines gleichen findet.Vielleicht sollten der Gesetzgeber sich erstmal um die Belange der Tiere die sich ständig in unserer Obhut/Nutzhaltung befinden.Ich habe vollstes Verständnis, als Sohn eines leidenschaftlichen Waidmannes,das es erforderlich ist einen Jagdschein und somi...
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