Aal-Schonzeit für 2022 wird vorgezogen

Die Aal-Schonzeit für das Jahr 2022 soll einen Monat früher beginnen als bisher. Das Fangverbot gilt für Meeres- und Küstengewässer.

Aale zählen nach wie vor zu den begehrtesten Speisefischen der Welt. Trotz Verboten wird ihr Fleisch weiterhin illegal gehandelt.

Bild: Archiv

Aale zählen nach wie vor zu den begehrtesten Speisefischen der Welt. Trotz Verboten wird ihr Fleisch weiterhin illegal gehandelt.

Anders als in den Jahren zuvor soll die Aal-Schonzeit im Jahr 2022 schon einen Monat früher beginnen. Statt wie in den Jahren 2018 bis 2021 von November bis einschließlich Januar werden die Aale schon ab dem 1. Oktober geschützt sein. Dafür endet die Schonzeit bereits am 31. Dezember.

Grundlage für die Aal-Schonzeit ist eine Empfehlung der EU an ihre Mitgliedsstaaten, im Zeitraum zwischen August und Februar eine mindestens drei Monate lange Schonzeit einzurichten. Während der Aal-Schonzeit herrscht ein komplettes Fangverbot in den Meeres- und Küstengewässern. Binnengewässer sind davon nicht betroffen. Ziel der Aal-Schonzeit ist es, den Großteil der erwachsenen Blankaale auf dem Weg zu ihrem Laichgebiet in der Sargassosee zu schützen.

Auf einen Blick:

  • Aal-Schonzeit: 1. Oktober bis 31 Dezember 2022
  • Vollständiges Fangverbot in allen Meeres- und Küstengewässern

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Aal-Schonzeit ist Grund für Diskussionen

Wie der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV) herausstellt, ist das Thema Aal durchaus Anlass für Diskussionen. Das zeigt sich bereits daran, dass die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mehrfach korrigiert worden ist. Im Nachfolgenden die Mitteilung mit allen Änderungen:

Um den Europäischen Aal zu schützen und die Bestände nachhaltig zu bewirtschaften, verpflichtet das EU-Recht die Mitgliedstaaten, ein Fangverbot von drei Monaten in ihren Meeresgewässern festzulegen.* Auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlung des bundeseigenen Thünen-Instituts hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Schonzeit für den Europäischen Aal in Deutschland vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 festgelegt. Während dieser Zeit gilt ein umfassendes Aalfangverbot. Damit sollen Aale insbesondere in der Zeit geschützt werden, in der sich ein Großteil des Bestands auf den Weg zu den Laichgebieten in der Sargassosee im Atlantik macht.

Der Erhaltungszustand des Europäischen Aals, für den es in ganz Europa nur einen einzigen Bestand gibt, ist seit Jahren kritisch. Nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung ist das Aufkommen von Jungaalen, sogenannten Glasaalen, im Jahr 2021 in der Nordsee erneut zurückgegangen und lag nur noch bei 0,6 Prozent des historischen Glasaalaufkommens**. Im Jahr 2020 waren es noch 0,9 Prozent. Auch in anderen EU-Gewässern hat das Jungaalaufkommen abgenommen auf nur noch 5,4 Prozent (2020: 7,1 Prozent)***. Wichtig für den Schutz des Europäischen Aals sind auch die Schonzeiten anderer EU-Nachbarn, insbesondere in der Ostsee. Die Aale müssen die Meerengen zwischen Dänemark und Schweden passieren, um ihre Laichgründe in der Sargassosee, einem atlantischen Seegebiet östlich des US-Bundesstaates Florida, zu erreichen.

Korrekturen an der ersten Fassung der Pressemitteilung am 13.6.2022:

* in der ersten Fassung der PM stand hier noch zusätzlich: „und die Bestände nachhaltig zu bewirtschaften“. Dies wurde gestrichen, denn es gibt nur einen einzigen Bestand. Dieser wird leider derzeit nicht nachhaltig bewirtschaftet, auch nicht bei der Einführung einer 3-monatigen Schonzeit

** ggü. der ersten Fassung der PM wurde hier „gemessen am Gesamtbestand“ ersetzt durch „des historischen Glasaalaufkommens“. Die genannten Prozentzahlen beziehen sich nicht auf den Gesamtbestand (dessen Größe man gar nicht kennt), sondern auf das Mittel des Referenzzeitraums 1960-1979.

*** in der ersten Fassung der PM lautete dieser Satz: „Auch in anderen EU-Gewässern hat der Anteil von Jungaalen am Gesamtbestand abgenommen auf nur noch 5,4 Prozent (2020: 7,1 Prozent).“


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