Das Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und der Niedersächsische Landkreistag haben eine neue Mustervorlage zur Umsetzung der Natura 2000 Richtlinien vorbereitet, die das Angeln in weiten Teilen von Niedersachsen Flüssen verbietet, wie die Hannoversche Allgemeine berichtet. Dies sorgt in den Niedersächsischen Angelverbänden und bei Anglern für großen Unmut. Wenn diese Richtlinien umgesetzt werden, droht der Vize-Präsident des Anglerverbands Niedersachsen, Heinz Pyka, gegen diese gerichtlich vorzugehen, berichtet er in der Hannoverschen.
Berufsfischerei nicht vom Verbot betroffen
Die derzeitige Musterverordnung sieht vor, dass zukünftig folgende Dinge in den ausgewiesenen Naturschutzgebieten nicht mehr erlaubt sind:
- Angeln (Anfüttern, betreten ausgewiesener Wege, Nachtangeln, Watangeln)
- Zelten
- Grillen
- Baden
- Tauchen
- Kanufahren
- Lagerfeuer
Einzig die Berufsfischerei soll von diesem Verbot in Bezug auf das Angeln nicht betroffen sein. Für den Vize-Präsidenten Heinz Pyka völlig unverständlich. Auf der Homepage des Niedersächsischen Angelverbands schreibt er dazu: „Großer Unsinn! Denn vielerorts werde die Empfehlung bereits 1:1 und scheinbar völlig unreflektiert, sprich ohne die angemahnte Einzelfallprüfung, für die nötigen Verordnungstexte übernommen worden.“
Folgende Flüsse (Abschnitte) wären betroffen:
- Ems bei Lingen
- Hunte bei Oldenburg
- Wumme bei Bremen
- Aller rund um Hannover
- Untere Oker bei Braunschweig
- Leine bei Hildesheim
- weite Bereiche der östlich gelegenen Elbe (Höhe Lüneburg)
- und viele weitere Nebenarme und kleinern Flussabschnitte
Doch warum soll plötzlich dieses Verbot in Kraft treten? Die Europäische Union hat mit ihrer Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) Naturschutzgebiete ausgewiesen, die von den Ländern mit entsprechenden Maßnahmen geschützt werden sollen. In Niedersachsen betrifft das noch 280 von 380 Gebieten, die noch bis 2018 mit Schutzmaßnahmen belegt werden müssen.
Der Niedersächsische Angelverbands Päsident Werner Klasing äußert sich auf der Niedersächsischen Homepage wie folgt: „Diese Empfehlungen sind ist ein Schlag ins Gesicht von 90.000 Bürgern in Niedersachsen, die große Teile ihrer Freizeit und private Mittel aufwenden, um unsere Gewässer zu fördern, zu renaturieren und ihre Lebensvielfalt für zukünftigie Generationen zu erhalten. Wir erwarten, dass sie umgehend aus dem Verkehr gezogen und neue Dokumente unter unserer Mitarbeit erstellt werden.“
Landkreis: Unbegründete Aufregung
Der Landkreis sieht dagegen die Aufregung für unbegründet an. Denn es handelt sich um eine Musterverordnung. Inwiefern die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, entscheide sich erst in den Landtagen. Dort können diese Richtlinien auch abgeschmettert werden. Es bleibt also abzuwarten, ob diese Schutzmaßnahmen durchgesetzt werden oder nicht. Im Falle einer Umsetzung wäre das für alle Angler jedoch ein herber Schlag ins Gesicht, der sicherlich auch weitgehende Kosequenzen auf andere Bundesländer haben würde. Wir halten Euch zu diesem Thema auf dem Laufenden.