Seit 2010 gibt es das Naturschutzgebiet Auenlandschaft Norderelbe. Dieses wurde 2016 erweitert und seitdem in Naturschutzgebiet Auenlandschaft Obere Tidenelbe umbenannt. Das Angeln wurde im gesamten NSG verboten. Damit wollte sich der Angelsport-Verband Hamburg nicht zufrieden geben. Es wurde zäh verhandelt mit den Hamburger Behörden und mit der Behörde für Umwelt und Engergie (BUE), ob wirklich das gesamte Naturschutzgebiet den Anglern vorenthalten bleiben sollte. Jetzt wurden die Angelerlaubnisstrecken im Naturschutzgebiet Auenlandschaft Obere Tideelbe erheblich ausgeweitet. So ist das Angeln unterhalb der Tatenberger Schleuse wieder erlaubt. Ebenso einige Stellen an der Norderelbe. Auch in Richtung Altengamme sind wieder einige Flusskilometer für Angler geöffnet. Auch das Angeln vom Boot wurde wieder auf einigen Strecken gestattet (z.B. Norderelbe bis Einlauf der Dove-Elbe). Welche Strecken erneut freigegeben wurden, können Sie auf der Homepage des Angelsport-Verbands unter www.asvhh.de einsehen.
Welche Strecken wurden geöffnet?
In der folgenden Karte sehen Sie genau, welche Abschnitte wieder für Angler betretbar sind. Diese wurden mit einer roten Linie gekennzeichnet. Die Streckenabschnitte, die mit roten Querstrichen markiert sind, dürfen nur vom Boot aus befischt werden.