Die EU-Kommission und ihre Regulierungs-Wu. Bisher war die oberste EU-Behörde dafür
bekannt, dass sie sogar die Krümmung von Gemüsegurken regelte. Jetzt wollten die Brüsseler Bürokraten
sogar den Anglern an die Rute!
In einem Fang-Register sollten Fische aufgelistet werden, die an den Küsten der EU gefangen werden natürlich auch von Anglern. Außerdem sollte es eine Art Sünderkartei geben: Wer gegen Fischerei-Regeln verstößt, bekommt Punkte. Weil die EU-Beamten nicht jedem einzelnen Petrijünger in den Eimer schauen kann, sollten sich die Angler selbst um die Überwachung kümmern. Jeder Angler sollte nach einem Fang selbst zum Amt gehen, den Fang registrieren lassen. Welche Art, wie groß, wie lang und so weiter. Begründung: Die Fischer sollen nicht mehr machen können, was sie wollen und die EU will einen besseren Überblick über die Fischbestände haben.
Der Antrag wurde abgelehnt
Bei Redaktionsschluss, am 10.11.09, gab es folgenden Stand der Dinge: Der von der EU- Kommission vorgelegte Entwurf zur Überwachung der Freizeitfischerei ist zunächst vom Tisch. Bei der Sitzung der europäischen Fischereiminister am 20.10.2009 in Luxemburg wurde die Quotenregelung gestrichen. Das Vorhaben, die Fänge von Freizeitfischern auf die nationalen Fangquoten anzurechnen, scheiterte unter anderem am Widerstand der Bundesregierung, nachdem sich der VDSF und der DAV sowie die EAA (European Anglers Alliance) klar gegen eine solche Regelung ausgesprochen hatten. Der VDSF und der DAV wie auch die europäischen Anglerverbände hatten sich im Vorfeld der Verhandlungen gegen eine Quotierung der Anglerfänge sowie eine Anrechnung auf die Quote der Berufsfischerei ausgesprochen und stattdessen gefordert, mit tatsächlich wirksamen Mitteln, die auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, eine Verbesserung der Fischbestände anzustreben. Der VDSF und der DAV schlagen zum Schutz der Dorschbestände beispielsweise die Ausweisung von Schutzgebieten während der Laichzeit vor. Zudem sollte dann auch, wie es bereits seit Jahren durch die deutsche Anglerschaft in großem Umfang freiwillig praktiziert wird, in größeren Tiefen, in denen der Dorsch der Fortpflanzung nachkommt, das Fischen untersagt sein.