Am heutigen Dienstagnachmittag verhandelt das
Verwaltungsgericht Freiburg die Klage des NABU gegen das Land
Baden-Württemberg. Der NABU wirft dem Land vor, mit der Kormorantötungsaktion
im April 2008 illegal gehandelt zu haben. Mit einem Urteil wird in den
kommenden Tagen gerechnet.
Die komplette Klagebegründung sowie weitere Unterlagen zur Kormoranaktion am Bodensee finden Sie unter www.NABU-BW.de/kormoran
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