Das Bundesamt für Veterinärwesen (Bvet) kündigt an, dass ab 1. Mai 2009 in der EU und in der Schweiz eine neue Regelung für die Einfuhr von selbst gefangenem Fisch aus Nicht-EU-Ländern gilt.
Die neue Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten ist seit dem 1. Mai in Kraft. Neu gilt: «Bis zu einer Höchstmenge von 20 kg oder dem Gewicht eines einzelnen Fisches, der 20 kg übersteigt, dürfen eingeführt werden: Frische, ausgenommene Fische oder Fischereierzeugnisse (frisch, getrocknet, gekocht, geräuchert), inklusive Kaviar und tote Muscheln. Die Einfuhr von selbst gefangenem Fisch aus EU-Ländern im Reiseverkehr ist theoretisch unbegrenzt. Einzig eine Berechtigung zur Fischerei im Herkunftsgebiet muss der Reisende vorweisen können.Sie finden die neue Verordnung, die auch verarbeitete Lebensmittel behandelt und die Mitteilung des Bundesamts für Veterinärwesen hier.