Was macht ein Angler, der mit zwei beköderten Ruten am Gewässer
sitzt und angelt? Richtig, er versucht Fische zu fangen. Aber wenn dieser
Angler weder einen Fischereischein noch einen Erlaubnisschein besitzt, dann
versucht er Fische zu stehlen. So geschehen am Stau Sölmnitz in Thüringen, nur
dass die Angler das Pech hatten, kontrolliert zu werden.
Die Anzeige wegen Fischwilderei ging an die Staatsanwaltschaft in Gera. Gut ein Jahr später dann die Entscheidung: Ermittlungsverfahren eingestellt. Ein Schaden ist nicht entstanden. Das Fischen blieb erfolglos. Das heißt doch frei formuliert, wenn der Schwarzangler nichts fängt, wird er nicht bestraft. Man könnte das sogar noch weiter denken und es würde bedeuten: wenn ein Dieb bei uns zuhause erwischt wird, bevor er mit der Beute flüchtet, hat er nichts zu befürchten.
Diese Aussage der Staatsanwaltschaft ist ein Schlag ins Gesicht unserer (zumeist ehrenamtlich arbeitenden) Fischereiaufseher. Sie bemühen sich in ihrer Freizeit um unsere Gewässer. Sie jagen keine Schwarzangler wie selbst ernannte Sheriffs, nein, meistens schauen sie nach dem Rechten, ob Schäden an den Anlagen entstanden sind, ob Müll herumliegt, ob Umweltsünder das Wasser verschmutzen und natürlich auch, ob die Angler mit gültigen Papieren ausgestattet sind. Und das soll alles umsonst sein? Wer so viel Engagement zeigt, muss von der Justiz, vom Land auch motiviert werden. Motivation für die Schwarzangler brauchen wir nicht!