Nachdem der NABU Baden-Württemberg dem Land vorgeworfen
hatte, mit der Kormoran-Vergrämungsaktion mittels Halogenscheinwerfern im
April 2008 am Bodensee illegal gehandelt zu haben, hat das Verwaltungsgericht
Freiburg die Klage des NABU nach eigenen Angaben abgewiesen. Ob der NABU
Berufung einlegt, steht noch nicht fest.
Damit ist – zumindest vorerst – ein weiterer Schritt für den Fischartenschutz und gegen die ungehemmte Ausbreitung des Kormorans gelungen.
Quelle: Rheinischer Fischereiverband