Angelschein verloren: So bekommst du deine Angelpapiere wieder

Für Angler eine Horrorvorstellung: Der Angelschein ist verloren gegangen. Nun steht man vor der Frage: Wie bekomme ich meine Angelpapiere wieder? Wir haben einmal bei den Behörden nachgefragt, wie man sich in diesem Fall verhalten sollte, damit man seine Dokumente schnell wieder in der Hand hat.

Wer seinen Angelschein verloren hat muss nicht verzweifeln. Denn es gibt zahlreiche Möglichkeiuten, um an die Papiere wieder heranzukommen. Foto: BLINKER/pb

Wer seinen Angelschein verloren hat muss nicht verzweifeln. Denn es gibt zahlreiche Möglichkeiuten, um an die Papiere wieder heranzukommen. Foto: BLINKER/pb

Der Angelschein, oder auch Fischereischein genannt, ist für uns Angler das wichtigste Dokument – ohne ihn könnten wir nicht ans Wasser gehen und Fische fangen. Angeln ohne Angelschein? Unmöglich. Er muss bei jedem Angelausflug bei sich getragen und auf Verlangen von Fischereiaufsehern oder der Wasserschutzpolizei vorgelegt werden. Doch wie sollte man sich verhalten, wenn der Angelschein verloren gegangen ist? Muss die Prüfung dann neu abgelegt werden? Wo kann ich das Dokument neu beantragen? Was kommen für Kosten auf mich zu? Diese und noch weitere Fragen möchten wir euch hier aufzeigen, damit ihr schnell wieder an eure Angelpapiere und natürlich auch wieder zum Angeln kommt.

Angelschein verloren: Was muss ich als erstes tun?

Sollte der Fall eintreten, dass der Angelschein verloren gegangen ist, versehentlich in der Waschmaschine mitgewaschen oder vom Hund aufgefressen wurde – bloß nicht in Panik verfallen. Ihr solltet zunächst das originale Prüfungszeugnis über die Fischereischeinprüfung in den eigenen Unterlagen heraussuchen.

Mit diesem Zeugnis in der Hand geht es dann zur zuständigen Fischereibehörde, beziehungsweise zum Ordnungsamt. Wer nicht genau weiß, welche Behörde für diese Sache zuständig ist, kann im Internet einfach nach „Fischereibehörde+Stadt“ suchen. Dort bekommt ihr die nötigen Informationen wie Adresse und auch eine Telefonnummer.

Das Amt kann anschließend anhand dieses Prüfungszeugnisses und eines aktuellen Passbildes einen neuen Fischereischein ausstellen. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit circa eine Woche. Das kann jedoch von Behörde zu Behörde variieren. So ist es auch möglich, dass man seinen neu ausgestellten Angelschein schon einen Tag später wieder in den Händen halten kann.

Ohne Angelschein sind solche Momente mit der Angler am Wasser leider nicht möglich. Foto: pb

Bild: pb

Ohne Angelschein sind solche Momente mit der Angler am Wasser leider nicht möglich.

Ich habe kein Prüfungszeugnis mehr: Was kann ich tun?

Wenn die Unterlagen durchforstet sind und auch nach intensiver Suche kein Prüfungszeugnis über die Fischereischeinprüfung auffindbar ist, wird die Sache schon etwas aufwendiger. Wenn man in diesem Fall seine Fischereischeinnummer vorliegen hat, erleichtert das deutlich die Wiederbeschaffung.

Sollte man diese Nummer nicht mehr zur Hand haben, ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme mit der Fischereischeinbehörde, die den ersten Fischereischein ausgestellt hat. Diese kann, sofern die Fischereischeinnummer und der Tag der erstmaligen Ausstellung vorliegen, dass Prüfungszeugnis bzw. eine Bescheinigung gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr an die aktuelle Adresse zusenden. Mit diesem Dokument kann der neue Angelschein dann beantragt werden.

Wenn man jedoch weder die Fischereischeinnummer noch den Tag der Erstausstellung weiß, bleibt zunächst noch die Möglichkeit, im Angelverein nachzufragen, ob möglicherweise die Fischereischeinnummer dort hinterlegt ist. Sollte auch das nicht der Fall sein, bleibt einen nichts anderes übrig, als die Fischereischeinprüfung erneut abzulegen.

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Angelschein verloren: Sonderfall Raubfischqualifikation

In der ehemaligen DDR konnten Angler eine Raubfisch- bzw. Salmonidenqualifikation abschließen, durch die sie eine Marke erhielten, die mit dem heutigen Angelschein gleichzusetzen ist. Diese konnten bis zur Erneuerung des Fischereigesetzes 2006 gegen einen Fischereischein umgetauscht werden. Viele Bundesländer haben diesen Umtausch genutzt und die Daten zeitgleich in einer Datenbank erfasst. Dadurch sind in diesem Sonderfall alle nötigen Informationen wie Fischereischeinnummer, Ausstellungstag etc. digital erfasst und können von den Behörden schnell abgefragt werden.

Bei Verlangen eines Fischereiaufsehers ist der Angelschein vorzuzeigen. Foto: BLINKER/ Steen Larsen

Bei Verlangen eines Fischereiaufsehers ist der Angelschein vorzuzeigen. Foto: BLINKER/
Steen Larsen

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich meinen Angelschein verloren habe?

Die Kosten für die Wiederbeschaffung des Angelscheins sind sehr überschaubar.

  • Für die Neuausstellung werden circa 8 Euro fällig (stand 2017). Diese können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren.
  • Das Zusenden einer Kopie vom Zeugnis über die Fischereischeinprüfung kostet circa 5 Euro (stand 2017).
  • Je nach Aufwand der Behörden-Recherche können weitere Kosten anfallen. Diese sollte man direkt bei den zuständigen Mitarbeitern erfragen.
  • Nicht zu vergessen die Kosten für ein Passbild, welches für den neuen Angelschein benötigt wird.

Fazit

Wer seinen Angelschein verloren hat, für den ist es wichtig, dass er im Notfall immer noch seine Fischereischeinnummer zur Hand hat. Mit dieser können die Behörden einfacher und schneller an die notwendigen Daten herankommen, die sie für die Neuausstellung benötigen. Daher sollte man sich immer eine Kopie seines Fischereischeins anfertigen und diese sicher in seinen Unterlagen aufbewahren.

Im besten Fall lässt man sich diese Kopie noch von einer Behörde beglaubigen, dann ist man zu 100 Prozent auf der sicheren Seite. Denn wer diese Daten alle nicht mehr vorweisen kann, muss leider seine Fischereischeinprüfung wiederholen, um so an einen neuen Angelschein zu kommen und weiter Angeln gehen zu dürfen.


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