Angler weg vom Traunsee?

Am Traunsee hängt der Anglersegen schief: Die Jahreskarte ist mit 335 Euro für die Bootslizenz mehr als dreimal so teuer wie in 2015. Zudem müssen die Karten bei den Berufsfischern gekauft werden. Da drängt sich die Frage auf, ob durch die überzogenen Preise Angler bewusst vergrault werden sollen?

Die Berufsfischer am Traunsee stehen im Kreuzfeuer der Kritik. Bis 2015 hatten die Österreichischen Bundesforste dem Verein „Traunseefischer” gegen Entgelt das Recht vermacht, Angelkarten auszugeben. Mit dem Geld aus den Lizenzverkäufen wurde entsprechender Fischbesatz finanziert. Ab 2016 wurde das Recht gesetzlich den Berufsfischern übertragen. Und damit beginnt die Misere für Angler: Die Preise für Angelkarten schossen in astronomische Höhen und sind nun dreimal so teuer wie noch im letzten Jahr. So kostet die Bootslizenz 335 Euro, die Uferlizenz 245 Euro. Doch neben dem Versuch, die Zahl der ausgegebenen Angelkarten künstlich klein zu halten, gewinnt man den Eindruck, dass am Traunsee nun das Motto gilt: Angeln erlaubt, fangen verboten.

Angelfischereiliche Betriebsordnung Teil1

Irre Beschränkungen

So ist zu den Netzen der Berufsfischer ein Mindestabstand von 50 Meter einzuhalten. Netze, die in 10 bis 30 Meter Tiefe hängen, dürfen von Angelbooten nicht überfahren werden, während es allen anderen gestattet ist. Der Gebrauch eines Echolots ist strengstens verboten und führt nicht nur zu einer Anzeige, sondern zieht auch einen sofortigen Angelkarten-Entzug und eine Verweigerung der Angelkarte im folgenden Jahr nach sich. Außerdem darf jeder der 51 am See ansässigen Berufsfischer jeden Angler kontrollieren.

Trotz der astronomisch gestiegenen Preise für Angelkarten ist das Angeln nur von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Desweiteren wurden auch Karpfen neben Salmoniden und Hecht als Edelfisch in die Angelkarte aufgenommen. Gleichzeitig muss aber ein Abstand von mindestens 50 Meter zu allen Schilfzonen eingehalten werden, was das Karpfenangeln erschwert. Auch Besatz wird nicht mehr getätigt.

Angelfischereiliche Betriebsordnung Teil 2

Anglern das Leben schwer machen

Außerdem ist der Fang von Saiblingen, Renken und Riedlingen verboten. Ebenso das Schleppfischen. Die Angelkarte mit Geboten und Verboten ist zwei Seiten lang und mit dem Zusatz versehen, dass bei Nichtbeachtung einer Bestimmung die Angelkarte ersatzlos eingezogen wird.

So gewinnt man den Eindruck, dass den Anglern das Leben so schwer wie nur irgend möglich gemacht werden soll, weil die Berufsfischer Konkurrenz durch die Angler befürchten. Dass diese rigiden Angelbestimmungen auch Auswirkungen auf den Angelkartenverkauf an Touristen haben werden, hat bei den Berufsfischern wahrscheinlich noch niemand bedacht.

 


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