Ein vollständiges Aal-Fangverbot – das hatte der Internationale Rat für Meeresforschung im November vorgeschlagen. Laut Einschätzung der Forscher wäre es das Beste, den Aal in Ruhe zu lassen. Für 2022 hätte das geheißen: Keine Berufsfischerei und kein Angeln auf Aal. Allgemein sollte man den „menschlichen Einfluss“ auf ein Minimum reduzieren, wozu auch Wasserkraftwerke gehören. Diese Empfehlung gibt der ICES mit leichten Abwandlungen nun seit bereits mehr als 10 Jahren aus.
Ein Aal-Fangverbot wird nicht kommen
Am 14. Dezember hat die zuständige EU-Kommission offiziell über das empfohlene Aal-Fangverbot beraten. Entgegen der Empfehlungen des ICES schlägt die Kommission nun jedoch einen anderen Kurs vor. Statt eines vollständigen Fangverbots soll es in den Jahren 2022 und 2023 wieder eine dreimonatige Schonzeit geben. Darauf haben sich die Kommissare laut einer Bekanntmachung der EU geeinigt. Bereits eine Woche zuvor war davon in einem „non-paper“ für interne Besprechungen der EU die Rede gewesen.
Nur in diesem Fenster wäre das Angeln auf Aal untersagt, in der übrigen Zeit dürften Angler und Berufsfischer Aale aus den EU-Gewässern entnehmen. Außerdem ist geplant, eine Befragung der Interessengruppen durchzuführen, um Daten für weitere Beschlüsse zu sammeln.
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Wie die einzelnen Mitgliedsstaaten diese Schonzeit platzieren, ist ihnen bis zu einem gewissen Grad selbst überlassen. Sie soll allerdings zwischen dem 1. August 2022 und dem 28. Februar 2023 liegen. Damit führt die Kommission den Kurs der letzten Jahre fort. Die Staaten haben bis zum 1. Juni 2022 Zeit, ihre Schonzeiten einzureichen und zu erklären.
DAFV sieht Vorschlag der EU positiv
Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) begrüßte den Vorschlag der EU. Die Mitglieder sehen die Aussicht auf ein Aal-Fangverbot äußerst kritisch. Durch die Pläne der EU sei es möglich, die nationalen Management-Pläne für die Aalbestände fortzuführen – so zum Beispiel den Besatz durch Angler. Deren Engagement für die Erhaltung des Aals würde in einem Fangverbot nicht ausreichend berücksichtigt. Zuvor hatte der DAFV bereits eine Kritik an den Empfehlungen des ICES veröffentlicht, in der er die negativen Folgen eines Verbots darlegte.
Ein wichtiger Faktor bei der Bewirtschaftung des Aals ist auch das Verhindern von Wilderei. Der aktuelle Vorschlag der EU wäre demnach besser dazu geeignet, das illegale Abfischen von Glasaalen zu verhindern. Ein Fangverbot für Aale hätte die Wilderei eher noch befeuert als unterbunden. In vielen asiatischen Ländern gelten (Glas-)Aale als Delikatesse, das Kilo Fisch kann dort Preise von mehreren Tausend Euro erreichen. Einen umfangreichen Report zum Thema lesen Sie im aktuellen BLINKER 01/2022.
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