Der erste Schritt für ein Bleiverbot in Europa ist getan: Das Europäische Amt für chemische Stoffe (European Chemicals Agency, kurz ECHA) hat im April vorgeschlagen, Blei auf die Liste der gesundheitsgefährdenden Stoffe zu setzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Arbeitskräfte und die Umwelt zu schützen. Neben Blei beinhaltet der Vorschlag auch 7 weitere Stoffe, die der sogenannten „REACH“-Liste hinzugefügt werden sollen. Blei steht dabei auf Stufe 1, was höchste Priorität bedeutet. Angler und die Angelindustrie wären von einem Bleiverbot direkt betroffen.
Sobald sich ein Stoff auf der Liste befindet, haben Behörden die Möglichkeiten, die Verarbeitung und den Handel damit einzuschränken. Das reicht von Auflagen und besonderen Vorsichtsmaßnahmen bis, in extremen Fällen, zu einem vollständigen Verbot. Dies tritt ein, wenn die Risiken für Umwelt und Gesundheit bei der Verarbeitung eines Stoffs sich nicht ausreichend minimieren lassen.
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Ein Bleiverbot hätte auf das Angeln weitreichende Auswirkungen. Bleigewichte, Jigköpfe und weiteres Zubehör wäre entweder eingeschränkt oder gar nicht mehr verfügbar. Noch ist Blei jedoch nicht auf der Liste. Um dort eingetragen zu werden, bedarf es zunächst einer dreimonatigen Prüfung durch die EU-Mitgliedsstaaten. Diese können in der Zwischenzeit beraten und Interventionen einberufen, um zum Beispiel ein mögliches Bleiverbot zu verhindern. Erst nach Ablauf dieser Frist trägt die Europäische Kommission die Ergebnisse zusammen und fällt eine Entscheidung.
Unabhängig davon, ob es zu einem Bleiverbot kommen wird oder nicht, empfiehlt es sich für Angler, nach Alternativen Ausschau zu halten. Ein anderes, schweres Metall ist beispielsweise Tungsten (Wolfram), aber auch Gewichte und Systeme aus Steinen bieten sich als umweltverträglichere Alternative an.
Quelle: Angling International
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