6 Minuten ohne Erlaubnis: Angler zahlt 1.400 Euro Strafe

Da er trotz Verbot nachts an einem Baggersee angelte, wurde ein 24-Jähriger aus Bayern zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Verhandlung endete für ihn trotzdem mit einem Lichtblick.

Da er unerlaubt nachts an einem Baggersee fischte, wurde ein 24-Jähriger Angler verurteilt. Seine Ruten durfte er jedoch behalten.

Bild: KARPFEN / Archiv

Da er unerlaubt nachts an einem Baggersee fischte, wurde ein 24-Jähriger Angler verurteilt. Seine Ruten durfte er jedoch behalten.

Ein teurer Irrtum passierte einem Angler in Kitzingen (Region Unterfranken in Bayern). Der 24-Jährige angelte nachts an einem Baggersee – allerdings ohne zu wissen, dass dort ein Nachtangelverbot gilt. Er wurde wegen Fischwilderei angezeigt und muss eine Geldstrafe zahlen. Zwar akzeptierte er die 1.400 Euro Bußgeld, doch er legte aus einem anderen Grund Einspruch ein.

Nachtangelverbot am Baggersee

Der Angler saß im April 2023 nachts an dem Gewässer in Kitzingen, als er kontrolliert wurde. An dem Baggersee gilt ein Nachtangelverbot zwischen 1 und 5 Uhr. Bei der Kontrolle befand er sich knapp im Fenster: Es war 1:06 Uhr. Zwar besaß der Angler einen Fischereischein und auch eine gültige Angelkarte für das Gewässer, doch das berechtigte ihn nicht zum Nachtangeln. Das Verbot stand zwar auf der Karte, aber er gab vor Gericht an, es nicht beachtet zu haben, da ein Gewässerwart ihm sagte, dass Nachtangeln kein Problem sei. Ungeachtet dessen hatte er damit gegen das Fischereirecht verstoßen und schwarz geangelt.

Angler wollte nur seine Ruten zurück

Das Gericht verurteilte den Angler zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro, zu zahlen in 20 Tagessätzen zu je 70 Euro. Außerdem kassierte es die beiden Angelruten ein, mit denen er am Wasser gewesen war.

Er zeigte sich einsichtig und gab an, dass er „für die Sache geradestehen“ wolle. Trotzdem legte Einspruch gegen das Urteil ein – allerdings nicht, um die Geldstrafe zu verringern. Ihm ging es allein darum, seine Angelruten zurückzubekommen.

Er wollte sie zurück, weil sie für ihn einen persönlichen Wert besitzen. Sie waren ihm von einem Freund vermacht worden, der ihm das Angeln beigebracht hatte. Nachdem dieser an Krebs verstorben war, wurden die Ruten zu Erinnerungsstücken. Die Richterin beschloss daraufhin, sie ihm wieder auszuhändigen. „Ich habe nicht gesehen, dass die Angeln zwingend einzuziehen sind“, wird sie in der Main-Post zitiert.

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Angesichts der Umstände kam der Angeklagte also noch einmal mit dem Schrecken davon. Denn welchen Wert die eigene Ausrüstung haben kann, dürfte jeder Angler nachfühlen können. Sei es die Rute, mit der man seinen ersten Fisch gefangen hat, ein Geschenk von Freunden oder der Familie: Am Angelgerät hängen auch immer die Erinnerungen und Erfahrungen, die man damit verbindet, und dieser Wert lässt sich mit Geld nicht erfassen.

Besitzt Du Angelgerät, dass Du auf keinen Fall verlieren möchtest? Schreib uns an [email protected] oder direkt in die Kommentare und erzähle uns Deine Geschichte!


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