Das Publizieren geschützter Bilder oder auch Zeichnungen verstößt gegen das Urheberrecht. Dieses liegt in diesem Fall auch nicht beim Blinker, sondern beim Zeichner. Mittlerweile wurden von der Bildagentur des Zeichners Unterlassungsklagen und horrende Nutzungsgebühren und Bußgelder für die „Fischdiebe“ ausgesprochen. Diese reichen von 750 Euro bis weit darüber hinaus. Rechtlich gilt, dass ein Verein oder Website-Betreiber für eine ordnungsgemäße Einholung von Nutzungsrechten urheberrechtlich geschützter Inhalte verantwortlich ist – wie für die Zeichnung eines Hechts, die diesen Beitrag bebildert. Außerdem ist der Urheber immer namentlich zu nennen, es sei denn, er verzichtet gegenüber dem Nutzungsberechtigten schriftlich darauf.
Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, weil Angler oder Vereine sich die Fischzeichnungen vom Blinker einfach herunterladen und diese auf ihrer eigenen Website veröffentlichen.