Das Silvesterknallen ist vorbei, und vielerorts kehrt Ruhe ein – doch der Jahreswechsel erinnert auch an unschöne Vorfälle aus der Vergangenheit. So ereignete sich bereits im Sommer 2016 ein beunruhigender Zwischenfall in Hessisch Oldendorf in Niedersachsen, bei dem ein 49-jähriger Angler beim Fischen am Weserufer von einem Geschoss einer Luftdruckwaffe getroffen wurde.
Der Mann war damals im Bereich Brüggeranger unterwegs, als er plötzlich einen Schmerz im rechten Oberarm verspürte. Bei der Untersuchung seiner Kleidung fand er ein Geschoss, das offenbar von einer Luftdruckwaffe stammte. Glücklicherweise wurde er nur leicht verletzt. Unklar blieb jedoch, ob es sich um einen absichtlichen Angriff oder einen Unfall handelte. Trotz intensiver Ermittlungen konnte die Polizei keine Täter ausfindig machen.
Besonders in der Silvesterzeit mit ihrer lauten Knallerei rückt das Thema „ungewollte Geschosse“ wieder ins Bewusstsein. Auch wenn der geschilderte Vorfall schon einige Jahre zurückliegt, zeigt er, wie gefährlich der unsachgemäße Umgang mit solchen Waffen sein kann. Luftdruckwaffen sind zwar nicht verboten, dürfen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geführt und benutzt werden.
Die Polizei rät weiterhin dazu, bei verdächtigen Aktivitäten wachsam zu bleiben und Vorfälle umgehend zu melden.
Quelle: POL-HM