Erich Clemens mit seiner Angelschule im Sauerland www.angelschule.desetzte sich ein: Thomas Siepermann darf endlich seinem Hobby nachgehen
Für den 40 jährigen Schwerbehinderten Thomas Siepermann, einem leidenschaftlichen Angler, Natur und Fischfreund ging ein großer Traum in Erfüllung. Das Angeln wahr ohne Prüfung ( Fischereischein) in NRW für Ihn nicht möglich! Eine Fischerprüfung nach dem Fischereigesetz würde der mit der Behinderung lebende junge Mann ( Daum Symdron ) nicht bestehen. Seit letztem Jahr ermöglicht allerdings eine Änderung im Fischereigesetz es ihm, das Angeln ohne Angelprüfung, jedoch nur mit gültigem Fischereischein auszuüben. Durch Antrag auf der Behörde ( Ordnungsamt ) kann der Fischereischein ausgestellt werden. Die Sonderregelung gilt nur im Einzelfall und berechtigt in Begleitung eines Erwachsenen ( Fischereiausübungsberechtigten ) dem Fischfang nachzugehen. Erich Clemens Inhaber der Angelschule Clemens ( www.angelschule.de) und sein Ausbilder Marc Hanelt lernten den jungen Mann im Zuge eines Lehrgangs bei seinem Bruder Ralf (Pächter des Hotel Berghof) in Wenden vor zwei Jahren kennen. Da die Behörde in Bergneustadt NRW nicht die Möglichkeit kannte, einem Behinderten den Angelschein auch ohne Prüfung auszuhändigen, schaltete Erich Clemens die zuständige Bezirksregierung in Köln ein. Hier fand Erich Clemens mit Jochen Sauermann den richtigen Mann für den weiteren Schritt. Jochen Sauermann verständigte sich mit dem Beamten auf der Amtsstelle in Bergneustadt und schon am nächsten Tag konnte Thomas Siepermann sich den Fischereischein in Bergneustadt abholen. Die Freude bei dem jungen Mann war riesig groß. Fotos: Marc Hanelt 23. Oktober 2004 15:53 Uhr (CEST)