Nicht nur deutsche Angler werden von Verboten eingeschränkt. In Australien sind einige Fischarten durch ein Angelverbot jetzt ein halbes Jahr lang geschont.
Für die 750.000 Angler in Australien sind die neuen Regeln eine Enttäuschung. Die zuständige Behörde im Bundesstaat Western Australia hat entschieden, sowohl Red Snapper als auch Dhufish (auch Perlbarsch oder Judenfisch genannt) ein halbes Jahr lang zu schonen. Dabei sei die lange Schonzeit völlig unnötig. Deswegen steht sie bei Recfishwest, der Vereinigung der Angler im Bundesstaat, in der Kritik.
Angelverbot in Australien: Anglerverband hatte andere Vorschläge
Andrew Rowland, der Chef von Recfishwest, erläutert: „Wir Sportangler haben uns den Ruf erworben, dass wir in erster Linie die Fische schützen. Und bestimmt brauchen wir Maßnahmen, um einige Fischarten wieder abwachsen zu lassen. Wir haben der Regierung wissenschaftlich begründete Alternativen vorgelegt, welche die Fangquoten der Angler um 50 Prozent gekürzt hätten. Außerdem wären die Alternativen nachhaltig gewesen und hätten uns Anglern mehr Zeit mit der Familie und Freunden am Wasser beschert.“
Doch der Minister hat eine extrem lange Schonzeit beschlossen, und damit dem kommerziellen Fischfang den Vortritt vor den Sportanglern gegeben. Nur eine kleine Anzahl von kommerziellen Fischern darf nun auch in der Schonzeit fischen. Durch die lange Schonzeit wird die Fangquote der Angler auf 50 Prozent beschränkt (Jahresfang 115 Tonnen), während die Berufsfischer 240 Tonnen fangen dürfen.
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Berufsfischer müssen keine Schonzeit beachten
Dass die kommerzielle Fischerei keine Schonzeit beachten muss, widerspricht jedem Fischerei-Management. Recfishwest überlegt sogar die Fanglizenzen der kommerziellen Fischer aufzukaufen, um so die Bestände zu schützen. Zu einem ähnlichen Schachzug griff in diesem Jahr auch der niederländische Sportfischerverband, um den Druck durch die Berufsfischer zu beschränken. Don Punch, der Fischereiminister von Australien, behauptet jedoch, dass an einem Angelverbot kein Weg vorbei gehe, obwohl seine Entscheidung einen starken Einschnitt in die Sportfischerei bedeute.
Die Entscheidung dürfte einige Angler hierzulande an ähnliche Vorstöße erinnern. Um den Bestand des Europäischen Aals zu schützen, schlägt die zuständige Kommission ebenfalls eine 6 Monate lange Schonzeit vor. Dabei handelt es sich allerdings um kein reines Angelverbot wie in Australien. Auch die Fischerei wäre davon betroffen, wenn auch eingeschränkt – die französische Glasaalfischerei beispielsweise würde weitergehen. Der Vorschlag soll am 12./13. Dezember verhandelt werden.
Quelle: Angling International