Aus Sicht der EU-Kommission gibt es ihn offiziell nicht: den „Bio-Fisch“ aus ökologisch betriebener Aquakultur. Als 1991 die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel in Kraft gesetzt wurde, blieb der Fisch außen vor. Gleiches geschah als 1999 die EU-Ökotierhaltungsverordnung ergänzend zur VO 2092/91 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde und Rechtskraft erlangte. Die ökologisch betriebene Aquakultur nahm man in Brüssel nicht zur Kenntnis. Jetzt hoffen die Bio-Fischerzeuger und -vermarkter, dass bei der neuen EU-Initiative zur Einführung eines BIO-Siegels für ökologisch erzeugte Lebensmittel Bio-Fisch aus Aquakultur berücksichtigt wird. Soweit die politische Seite der Medaille „Bio-Fisch“. Die andere Seite: Ungeachtet nicht gegebener EU-Akzeptanz finden sich als „Bio-Fisch“ deklarierte Bachforelle, Regenbogenforelle, Lachsforelle, Saibling und Pangasius aus dem Süßwasserbereich sowie Dorade, Kabeljau, Loup de Mer, Roter Trommler, Tilapia undLachs aus dem Salzwasserbereich im Sortiment verschiedener Anbieter. Weitere Fischarten, die bereits in Aquakultur unter kontrollierten, von deren Betreibern nach selbst festgelegten und verbandsintern abgestimmten Regeln aufgezogen werden, sollen als Bio-Fisch folgen. Dazu zählen u. a. Heilbutt, Steinbeißer, Steinbutt, Stör, Wels und Zander.
Aus Sicht der EU-Kommission gibt es ihn offiziell nicht: den „Bio-Fisch“ aus ökologisch betriebener Aquakultur.