Brandenburgs Angler fürchten um Fischbestände

Kormorane sind den Brandenburger Anglern ein Dorn im Auge. Heinz Jagusch

Die Angler in Brandenburg machen sich große Sorgen um die Fischbestände in Flüssen und Seen. Das liegt zum einen am langanhaltenden Winter und zum anderen an der so genannten Kormoran-Verordnung, die im September ausläuft.

Seit mehreren Wochen halten sich die Temperaturen in weiten Teilen Brandenburgs unter dem Gefrierpunkt – zahlreiche Seen sind mit einer dicken Eisschicht überzogen. Viele Menschen kosten den Winter in vollen Zügen aus – laufen hier Schlittschuh oder wandern über die zugefrorenen Seen. Doch des einen Freud ist des anderen Leid, denn die Angler sehen die langanhaltende Eisperiode mit sorgenvollen Blicken. „Der Sauerstoffgehalt des Wassers geht bedenklich zurück. Freizeitaktivitäten auf dem Eis bringen die Fischbestände in Bewegung, die dabei mehr Sauerstoff verbrauchen, als während der natürlichen Winterruhephase“, heißt es in einer Mitteilung des Landesanglerverbandes Brandenburg. Fischfressende Vögel, besonders Kormorane, zieht es an die eisfreien Flüsse – der Fressdruck auf die hier lebenden Fische steigt deutlich an. Dem schwarzen Vogel können die Brandenburger Angler kaum etwas entgegensetzen. „Die nachhaltige Schädigung der in nur noch wenigen Fließgewässern beheimateten Forellenbeständen ist mit den gegenwärtig einsetzbaren Vergrämungsmaßnahmen kaum aufzuhalten“, heißt es von Seiten des Verbandes. Auch die Bestände der anderen Beutefische seien dem zunehmenden Fressdruck der Kormorane nicht mehr gewachsen. Und die Zeit drängt, denn am 30. September läuft die Kormoran-Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Vogel und zum Schutz der heimischen Tierwelt aus. Mit dem Gesetzestext sind Tötungs- und Vergrämungsmaßnahmen geregelt, die ein weiteres Ausbreiten der Kormoranbestände verhindern sollen. Sollte nicht bald eine Verlängerung durchgesetzt werden, kommen die begrenzten, aber aus Sicht der Angler dringend notwendigen Eingriffsmöglichkeiten vollständig zum erliegen.Die komplette Kormoran-Verordnung des Landes Brandenburg finden Sie hier.


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