Die Gesetzesänderungen haben vor allem unter Anglern eine Menge Zweifel und Fragen, aber auch große Frustration zum zum Angeln in Dänemark ausgelöst. Wie, wann und wo darf man sein Messer in Dänemark, egal ob Taschenmesser, Messer oder Filetiermesser, dabei haben? Und noch wichtiger: wann nicht?
Laut Paragraph 4 des dänischen Waffengesetzes ist es seit dem 23. Juni 2009 an allen öffentlich zugänglichen Orten Dänemarks verboten, ein Messer oder einen Dolch zu tragen bzw. zu besitzen. Ausgenommen sind Messer, die für berufliche Zwecke, fürs Angeln, die Jagd oder sportliche Zwecke (z.B. Tauchen, Segeln) benötigt werden.
Das Verbot umfasst nicht Taschenmesser mit einer Klingenlänge von bis zu sieben Zentimeter, sofern deren Klinge nicht festgestellt werden kann. Wichtig: Alle Messer, die einhändig geöffnet werden können, sind ohne Ausnahme verboten! Auch das Mitführen eines Fischtöters (Priest) ist in Dänemark laut Gesetz illegal es sei denn, man ist Angler.
Messer in Dänemark: Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Angler dürfen Messer mit sich führen, jedoch nur, wenn sie auf dem Weg zum Angel sind, dabei und auf dem Rückweg.
- Diese Regelung gilt für alle Messer ab einer Klingenlänge von 7 cm.
- Alle Messer, die einhändig geöffnet werden können, sind ohne Ausnahme verboten.
- Auch das Mitführen eines Fischtöters (Priest) ist in Dänemark illegal es sei denn, man ist beim Angeln.
- Führen Sie Ihr Messer nur dann mit nach Dänemark, wenn Sie auf dem Hin- und Rückweg zum/vom Angeln sind.
- Beim Transport das Messer in den Kofferraum legen.
- Tragen Sie das Messer beim Angeln nicht am Gürtel, sondern im Angelkoffer o.ä.
Auf der sicheren Seite?
Angler sind also auf der sicheren Seite könnte man annehmen. Fakt ist jedoch, dass auch Angler sich seit Juni 2009 an bestimmte Regeln halten müssen. Als „Angelmesser“ gelten nämlich ausschließlich Messer, die speziell für diesen Zweck vorgesehen sind, wie zum Beispiel Filetiermesser. Als Angler hat man also nicht das Recht, eine Machete oder Axt mit sich zu führen, nur weil man der Meinung ist, diese zur Ausübung seines Hobbys zu benötigen.
Auch vermeintlich harmlose Dinge wie Teppichmesser, Cutter oder Multifunktionswerkzeuge sollte man lieber zu Hause lassen. Auch wer mehrere Angelmesser dabei hat, riskiert Ärger mit der Polizei. Ebenfalls neu: Angelmesser dürfen in Dänemark nur dann außerhalb des Haushalts transportiert werden, wenn man sich auf dem direkten Weg zum oder vom Angelgewässer befindet. Oder dann, wenn man das Messer gerade gekauft hat, oder zum Reparieren oder Schleifen bringen möchte.
Allerdings sollte immer darauf geachtet werden, dass das Messer während des Transports sicher verpackt ist. Ärger kann es geben, wenn man ein Angelmesser beispielsweise im Handschuhfach, in der Mittelkonsole oder auf dem Sitz seines Autos liegen hat. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, packt das Messer vor dem Transport in eine Tasche oder verschließbare Kiste, und diese in den Kofferraum das oder die Messer sollten während der Fahrt also nicht griffbereit sein. Betritt man auf dem Weg ans Gewässer einen Supermarkt oder eine Tankstelle, muss das Messer draußen bleiben. Diese Orte gelten laut Gesetz als „öffentlich zugängliche Orte“. Im privaten Bereich (z.B. Haushalt, Garten) gibt es keine Einschränkungen.
So geht Ihr auf Nummer sicher
Beschränkt Euche auf ein Taschenmesser (mit nicht feststellbarer Klinge, Klingenlänge bis 7 Zentimeter), ein Filetiermesser und einen Fischtöter (Priest). Teppichmesser, Cutter und Multifunktions-Werkzeuge (z.B. „Leatherman“) sollten zu Hause bleiben. Transportiert Eure Messer nur dann, wenn Ihr nach Dänemark einreisen bzw. ausreisen, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum/vom Angeln. Achtet beim Transport im Auto immer darauf, dass das Messer gut verpackt am besten verschlossen im Kofferraum liegt. Noch besser: lasst es das Filetiermesser im Ferienhaus und filetiert dort Eure gefangenen Fische. Nehmt ans Angelgewässer nur ein Taschenmesser mit nicht feststellbarer Klinge (bis 7 Zentimeter Länge) sowie einen Priest (Fischtöter) mit. Diese Dinge reichen zum Versorgen eines gefangenen Fisches normalerweise aus.