Fangverbot für Aale: „Angler sind keine Sündenböcke!“

Dass die EU ein Fangverbot für Aale beschlossen hat, ist fehlgeleitete Politik. Müssen wir damit rechnen, dass diese Verbote demnächst ausgeweitet werden?

Das Fangverbot für Aale in Küstengewässern ist eine fehlgeleitete Politik. Foto: DAFV / Johannes Radtke

Bild: DAFV / Johannes Radtke

Das Fangverbot für Aale in Küstengewässern ist eine fehlgeleitete Politik.

Das Fangverbot für Aale, das der EU-Rat im Dezember beschlossen hat, ist von einer sinnvollen Schutzmaßnahme weit entfernt. Statt die wahren Gründe für die rückläufigen Bestände anzugehen, schränkt man Angler ein – gerade die Menschen, die sich besonders aktiv um den Schutz des Aals kümmern.

Konkret sehen die Beschlüsse wie folgt aus:

  • In der Fischerei wurde die Aal-Schonzeit in Nord- und Ostsee von 3 auf 6 Monate ausgeweitet
  • Für Angler gilt im „maritimen Bereich“ ein ganzjähriges Fangverbot für Aale

Wo gilt das Fangverbot für Aale?

Eine längere Schonzeit erklärt sich von selbst, aber was genau ist der „maritime Bereich“? Wo liegen die Grenzen, ab wann macht man sich als Angler strafbar? Diese Informationen hat der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) eingeholt. Denn obwohl die EU die Verbote beschlossen hat, liegt die Umsetzung bei den einzelnen Bundesländern. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss zu den wichtigsten Fragen.

BundeslandGewässer / GebietDefinition
NiedersachsenElbeunterhalb der Landesgrenze gegen Hamburg
Osteunterhalb der nördlichen Grenzen der Feldmark Oberndorf
Weserunterhalb der Landesgrenze gegen Bremen, (Grenze der Stadt Bremen)
Hunteunterhalb der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück
Emsunterhalb der Papenburger Schleuse
Ledaunterhalb des Sperrwerks
Mecklenburg-Vorpommernalle GewässerKüstengewässer, die laut FlaggenrechtsVO zu den Unionsgewässern zählen
Schleswig-HolsteinUnterelbebinnenseitig der Verbindungslinie zwischen der Kugelbake bei Döse und der westlichen Kante des Deichs des Friedrichskoogs
Untereiderbinnenseitig des Eidersperrwerks
Schleibinnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde
Travebinnenseitig der Verbindungslinie der Molenköpfe
Hamburgalle Gewässernicht vom Aal-Fangverbot betroffen
BremenBremerhavenKüstengewässer und Brackwasserzone

Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fangverbot für Aale ist nicht nachvollziehbar

Was das Fangverbot für Aale bewirken soll, ist für Angler nicht nachvollziehbar. Man hat die wahren Gründe für die Abnahme der Bestände nicht berücksichtigt! Wichtiger als die Entnahme durch Angler und Fischer ist nämlich der Verlust des Lebensraums für die Fische. Durch Wasserkraftwerke und andere Verbauungen kommen deutlich mehr Aale zu Tode, als man mit einem Fangverbot schützen kann. Es spielt keine Rolle, dass ein Angler den Aal nicht mit nach Hause nimmt: Was nicht in der Pfanne landet, wird von der Turbine zerstückelt.

Welchen Einfluss das Fangverbot für Aale auf den Bestand haben soll, ist außerdem nicht geklärt. Was man aber sagen kann: Im Meer ist es so gut wie sinnlos. Kaum ein Angler fährt an die Küste, um dort auf Blankaale zu angeln. Das Verbot ist damit Symbolpolitik, wie der DAFV kommentierte.

„Es gibt weniger Aal, als darf man ihn nicht mehr fangen“, heißt es in einer Mitteilung. „Egal wer, wann oder wo. Dass zumindest dieses Verbot dem Aal nicht viel bringt, erscheint zweitrangig – das Symbol zählt.“

Man würde gegenüber den Anglern Stärke zeigen. Doch damit ist niemandem geholfen, wenn man vor den wahren Problemen die Augen verschließt. Leider ist Wasserkraft keine besonders „sichtbare“ Bedrohung, während ein Angler am Wasser sofort als „Gefahr“ erkennbar ist.

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Kommt ein Fangverbot für Aale auch im Süßwasser?

Deutschland hat beim Treffen der Fischereiminister eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet (was nicht nötig gewesen wäre; nicht alle Länder sind mitgezogen). Darin ist unter anderem von „eigenen Zielen im Bezug auf die fischereiliche Sterblichkeit und die Abwanderung der Biomasse“ die Rede.

Das heißt im Klartext: Angler und Fischen sollen weniger Aal fangen, dafür sollen mehr Aale abwandern können. Geschieht das nicht, könnten auch Fangverbote im Süßwasser folgen. Für die nachhaltige Bewirtschaftung (und damit den Schutz) der Bestände wäre das eine Katastrophe – leider aber auch nur eine passende Fortführung diese fehlgeleiteten Politik.

Wie steht es um die Aalbestände?

Natürlich sieht es beim Aal in Deutschland alles andere als rosig aus. Wäre alles in Butter, gäbe es gar nicht erst solche Maßnahmen. Man muss aber auch realistisch bleiben. Der ICES (International Council for Exploration of the Sea) hat anerkannt, dass die Bestände seit 2011 nicht mehr rückläufig sind. Zwar bewegen sie sich auf einem geringen Niveau, aber von einem „Aussterben“ der Art muss man nicht reden.

Interessant ist auch, dass die Bestände seit Beginn der Industrialisierung und der zunehmenden Verbauung der Gewässer zurückgegangen sind. Der Einfluss von Anglern und Fischern kann dafür nur bedingt verantwortlich gemacht werden.

Wenn die Bestände sich wieder erholen sollen – wirklich erholen, nicht nur überleben –, braucht es sinnvolle Maßnahmen statt einer Symbolpolitik. Zunächst einmal müsste man die Sterblichkeit von Aalen durch Wasserkraftwerke verringern. Jeder fünfte Fisch stirbt durch Staustufen und Turbinen – das darf so nicht weitergehen.

Erst, wenn das gewährleistet ist, darf man auch Angler in die Pflicht nehmen. Es gibt deutlich bessere Maßnahmen als ein komplettes Fangverbot für Aale. So kommen Bag-Limits, erhöhte Mindestmaße, ein Küchenfenster oder auch verlängerte Schonzeiten in Frage. Damit könnte man sich arrangieren. Angler sollen jedoch nicht „den Sündenbock für die großen Versäumnisse im Artenschutz“ spielen, wie der DAFV ganz richtig bemängelt.

Angler schützen die Aalbestände durch Besatz. Sie bleiben ihnen Lebensräume erhalten, die sie auf natürliche Art oft nicht mehr erreichen könnten. Foto: DAFV / Johannes Radtke

Bild: DAFV / Johannes Radtke

Angler schützen die Aalbestände durch Besatz. Sie bleiben ihnen Lebensräume erhalten, die sie auf natürliche Art oft nicht mehr erreichen könnten.

Ohne Angler wären Aale schlechter dran

Was bei solchen Beschlüssen nämlich ganz offenbar vergessen wird: Angler spielen eine wichtige Rolle beim Erhalt der Art. Sie führen Besatzmaßnahmen durch, ohne die es in vielen Gewässern heute kaum noch Aale gäbe. Zwar hat man darüber erst diskutiert, doch inzwischen haben sie sich bewährt. Außerdem sterben bei diesen Maßnahmen heute deutlich weniger Aale als früher.

Angler fangen Aale für den eigenen Nutzen, doch dafür zahlen sie Beiträge in ihren Vereinen. So wiederum finanzieren sie die Besatzmaßnahmen – und der Kreis schließt sich. Ohne Angler kein Besatz, ohne Besatz weniger abwandernde Aale. Somit hätte ein komplettes Fangverbot im schlimmsten Fall sogar zur Folge, dass die Bestände wieder dahinschwinden, weil ihnen niemand mehr hilft.

Es ist nur gut und richtig, den Aal zu schützen. Doch dafür muss man zunächst die wahren Gründe erkennen und gemeinsam am Lösungen arbeiten, statt auf einen Schuldigen zu zeigen – und sich dann zu wundern, dass sich nichts ändert.

Eine umfangreiche Analyse und Stellungnahme zum Thema mit weiteren Quellen und Informationen lesen Sie auf der Website des DAFV.


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