Angeln ohne Fischereischein? Geht es nach Politikern aus Schleswig-Holstein, könnte dies im nördlichsten Bundesland bald für Urlauber und Einheimische möglich sein. Eine geplante Gesetzesänderung ruft unter organisierten Anglern lauten Protest hervor.
In Schleswig-Holstein sorgt eine geplante Novellierung des Landesfischereigesetzes für Unruhe. Gleich mehrere Veränderungen stoßen den organisierten Anglern erheblich auf. So soll es künftig nach Willen der Politik eine Befreiung von der Fischereischeinpflicht in geschlossenen Gewässern geben. Außerdem sollen auch Einheimische berechtigt werden, einen Urlauberfischereischein zu erwerben. Zudem bringt das neue, bisher als Entwurf vorgelegte Gesetz gravierende Änderungen bei der Hege mit sich. Fischerei- und Hegebezirke würden abgeschafft und Fischereigenossenschaften aufgelöst werden. Der vorgelegte Gesetzesentwurf stößt bei einem Großteil der organisierten Angler auf großes Unverständnis, sodass sie ihre Position zunächst in einem elfseitigen Schreiben an den Umwelt- und Agrarausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags darlegten. Dabei äußerten sie erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Veränderungen und lieferten Änderungsvorschläge. Am Dienstag, 8. Februar, haben sich Angler und Politiker auf Einladung des Landessportfischerverbandes (LSFV) in Kiel an einen Tisch gesetzt. Auf einer Informationsveranstaltung haben sie ihre Gedanken ausgetauscht und sich wenigstens schon räumlich angenähert.