Fischotter am Steinhuder Meer weiter in Gefahr

Fischotter zählen zu den gefährdetsten Arten Deutschlands und besitzen höchsten Schutzstatus. Aktion Fischotterschutz

Ein schwarzer Tag für den Fischotterschutz am
Steinhuder Meer. Reusenfischerei ohne Otterschutz ist wieder erlaubt.

Ein Rechtsspruch des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg hebt ein zuvoriges Urteil des Verwaltungsgerichtes in Hannover zum besseren Schutz der Wassermarder auf. Das ursprügliche Schutz-Gesetz erlaubte die Fischerei mit Reusen nur in Verbindung mit recht einfachen Schutzvorrichtungen. Das Oberverwaltungsgericht hatte formaljuristische Bedenken hinsichtlich des Mitwirkungsrechts der Aktion Fischotterschutz. In der Folge hätte das Urteil in erster Instanz nach Auffassung des OVG nicht in dieser Form ergehen dürfen. Vor dem Hintergrund der erheblichen Gefahr, die von gestellten Fischreusen für den Fischotter ausgehen, ist das Urteil ein herber Rückschlag für den Schutz des Wassermarders.   Das Urteil des OVG ist absolut enttäuschend und für uns nicht nachvollziehbar, sagte Mark Ehlers, Vorstandsvorsitzender der Aktion Fischotterschutz. Positiv ist zu vermerken, dass auch das OVG die erhebliche Beeinträchtigung und Gefährdung der Fischottervorkommen durch die Reusenfischerei anerkannt hat. Eine Verträglichkeitsprüfung muss deshalb nach unserer Auffassung schnellstmöglich nachgeholt werden, so Ehlers.   Der Vorstandsvorsitzende des anerkannten Naturschutzverbandes aus Hankensbüttel betont: Es darf nicht sein, dass eine hochgradig gefährdete Tierart mit höchstem Schutzstatus selbst in einem Naturschutzgebiet höchsten Ranges nicht vor dem vermeidbaren und qualvollen Tod in Reusen geschützt wird. Deswegen ist das Urteil aus Sicht des Naturschutzes ein Skandal. Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, wie wir weiter vorgehen. Das Urteil ist auch deshalb unverständlich, weil es uns niemals um ein Verbot der Fischerei ging, im Gegenteil. In den letzten Jahren haben wir im OTTER-ZENTRUM Schutzvorrichtungen entwickelt und getestet, die geeignet sind, einen Fischotter, der in eine reißfeste Fischfalle geraten ist, unbeschadet entkommen zu lassen. Die entwickelte Lösung, die einer Sollbruchstelle gleicht, ist mit wenig Kosten und Arbeit herzustellen und anzuwenden. In umfangreichen Versuchen konnten Fische nicht entkommen, Fischotter aber sehr wohl. Nun wird es darum gehen, diese Lösung in der Praxis zu implementieren.   Niedersachsens größter Binnensee ist ein nach internationalem Recht ausgewiesenes Naturschutzgebiet, in dem seit 2010 der seltene und in Mitteleuropa vom Aussterben bedrohte Fischotter ein neues Zuhause gefunden hat. Durch die hier zu Hunderten aufgestellten Fischreusen besteht die Gefahr, dass der Otter in den Fallen ertrinkt. Die Aktion Fischotterschutz e.V. setzt sich seit über 30 Jahren für den Schutz des Fischotters und seiner Lebensräume ein. Sie fordert seit Jahren den verbindlichen Einsatz von Schutzsystemen in Reusen – bisher vergeblich. Während solche Systeme in anderen Bundesländern seit Jahren vorgeschrieben sind, sah man in Niedersachsen bisher dafür keine Notwendigkeit. Deshalb hatte die Aktion Fischotterschutz e.V. das zuständige Verwaltungsgericht um eine Entscheidung gebeten. Fischotter eroberten in den vergangenen Jahren ehemals verlassene Lebensräume zurück. Trotzdem sind sie vor allem im Westen Niedersachsens und in anderen Bundesländern noch immer ausgestorben. Die Vernichtung von Lebensräumen, Schadstoffeinträge und die direkte Verfolgung führten zum Zusammenbruch der Bestände. Heute zählt neben dem Straßenverkehr die Reusenfischerei zu den Haupttodesursachen.   Es bleibt nun zu hoffen, dass ein entsprechendes Gesetz ohne formaljuristisch bedenkliche Vorgänge schnellstmöglich verabschiedet wird.


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