Heute am 23. Oktober 2019 wurde im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages darüber beraten, ob Angler die Durchfahrt auf Straßen die mit dem Schild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ befahren dürfen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von Union, SPD und den Grünen abgelehnt.
Dr. Gero Hocker Bundestagsabgeordneter der FDP zeigt sich im Hinblick auf die ehrenamtlichen Leistungen der Angler für die Hege und Pflege der Gewässer in Deutschland enttäuscht und fordert die ablehnenden Parteien auf, ihre Entscheidung zu überdenken: „Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung den FDP-Antrag „Freie Fahrt für Angler“ mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der FDP, der Linken und der AfD abgelehnt. Der Antrag hat das Ziel, Fahrten von Anglern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, wie bei Jägern und Imkern auch, als landwirtschaftlichen Verkehr anzuerkennen und ihre wichtige Tätigkeit an ansonsten nicht erreichbaren Stellen überhaupt erst möglich zu machen.
Denn Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Angler übernehmen, zum Beispiel bei der Fischereiaufsicht, auch hoheitliche Aufgaben. Insofern geht die Argumentation der SPD, dies sei nicht der Fall, in eine falsche Richtung. Ich fordere die Fraktionen von Union, SPD und Grünen auf, ihr Votum in der anstehenden zweiten Beratung des Antrags im Plenum des Deutschen Bundestages zu überdenken. Die umfangreichen Leistungen der Angler für den Naturschutz zu unterstützen, sollte auch ihnen ein Anliegen sein.“.
Der DAFV bedauert die Entscheidung ausdrücklich. Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes e.V. „Wir Angler haben in Deutschland eine gesetzliche Hegeverpflichtung und erfüllen an den Gewässern eine im Sinne des Naturschutzes wichtige Aufsichtsfunktion. Viele Umweltbehörden sehen in den Anglern laut eigener Aussage wertvolle Partner, durch die sie erst von unerwünschten Vorfällen oder Fehlentwicklungen an den Gewässern erfahren. Für viele Pflegearbeiten sind Gerätschaften erforderlich. Eine Rechtssicherheit für das Befahren von landwirtschaftlichen Verkehrswegen (selbst unter gewissen Auflagen), würde den Anglern helfen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und den ehrenamtlichen Einsatz zur Hege- und Pflege der Aquatischen Lebensräume erleichtern. Wir danken der FDP ausdrücklich für Ihre Unterstützung. Es ist enttäuschend, dass Union, SPD und die Grünen anscheinend nicht bereit sind, dieses wichtige ehrenamtliche Engagement der Anglerinnen und Angler in Deutschland wertzuschätzen.“ (Quelle: DAFV)
Deutscher Bundestag, Drucksache 19/10617, 19. Wahlperiode Vorabfassung des Antrag (04.06.2019) der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Frank Sitta, Nicole Bauer, Karlheinz Busen, Carina Konrad, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Katja Suding, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Freie Fahrt für Angler, Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Angler und Jäger erfüllen eine ökologische Ausgleichsfunktion für den ländlichen Raum. Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Angler füh-ren Besatzmaßnahmen durch, pflegen die Ufer, halten die Gewässer sauber und renaturieren sie. Darüber hinaus übernehmen sie hoheitliche Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Hand fallen, beispielsweise die Fischerei-aufsicht. Viele Gewässer wären ohne Angler in einem weit schlechteren Zustand, als das heute der Fall ist. Sie ermöglichen damit ehrenamtlich und mit dem Einsatz umfangreicher eigener Mittel einen umfassenden Schutz von Flora und Fauna auch unterhalb der Wasseroberfläche. Darüber hinaus ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Häufig arbeiten Jäger und Angler partnerschaftlich zusammen und gestalten gemeinsam Projekte zur Bereicherung der Biodiversität. Die Zusatzzeichen Z 1026-36 „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und Z 1026-38 „Land- und forstwirtsch. Verkehr frei“ werden häufig mit den Verkehrszeichen 250 (Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art) oder 260 (Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge) kombiniert und kommen an zahlreichen Wegen und Straßen in Deutschland zur Anwendung. In der Praxis herrscht Unsicherheit bezüglich der Geltung vor. Vereinzelt kommt es zu Streitigkeiten und Konflikten zwischen ein-zelnen Interessengruppen oder Personen. Zahlreiche Gerichtsverfahren haben sich bereits aufgrund von Bußgeldbescheiden mit dem Thema beschäftigt. Als Landwirtschaft wird gemeinhin die Bewirtschaftung des Bodens zum Zweck der Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Rohstoffe verstanden. Entscheidend für das Passieren des Zusatzzeichens ist somit, dass der Zweck die Bewirtschaf-tung von Land oder Gewässer ist. Auf dieser Grundlage werden auch Fahrten im Zusammenhang mit der Jagd und der Imkerei als landwirtschaftlicher Verkehr angesehen. Bei der Ausübung des Jagdrechts werde dies unter anderem mit der besonderen „Berücksichtigung sei-ner ökologischen Ausgleichsfunktion für den ländlichen Raum“ begründet, heißt es in der Antwort der niedersächsischen Landesregierung auf eine kleine Anfrage (Niedersächsischer Landtag, Drucksache 18/571). Unterscheidungen zwischen der Ausübung von Beruf oder Hobby werden dabei jeweils nicht gemacht. Grundsätzlich fällt auch die Gewinnung von Rohstoffen fischereilicher Herkunft unter diese Regelung: „Fischereiwirtschaftlicher Verkehr liegt daher nur dann vor, wenn ein Verkehrsvorgang als Bewirtschaftungsmaßnahme am Fischwasser anzusehen ist (…) Bewirtschaftungsmaßnahmen stellen etwa die Reinigung des Gewässers, der Besatz mit Fischen, die Fütterung, die Durchführung von Kontrol-len oder auch der zu Erwerbszwecken betriebene Fang selbst dar.“, führt die nie-dersächsische Landesregierung in der Antwort auf die oben genannte kleine An-frage aus. Dazu im Widerspruch steht ein Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, wonach die Fahrt eines Angelfischers zu einem Fischgewässer zur Ausübung seines Hob-bys nicht unter die Kategorie fischereiwirtschaftlicher Verkehr und damit nicht den landwirtschaftlichen Verkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts falle (OLG Köln, Beschluss vom 18.04.1986, Az. Ss 89/86). Angler stehen somit vor dem Problem, beim Passieren der Zusatzzeichen mit einem Kraftfahrzeug ordnungs-widrig zu handeln. Angler müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in Zukunft ebenfalls unter den fischereiwirtschaftlichen Verkehr und damit den landwirtschaftlichen Verkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts fallen. Sie verdienen die gleiche Regelung wie Jäger, Imker und berufsmäßige Fischer. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine Regelung zu schaffen, die Anglern im Besitz eines gültigen Fischereischeins bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erlaubt, die Zusatzzeichen Z 1026-36 „Land-wirtschaftlicher Verkehr frei“ und Z 1026-38 „Land- und forstwirtsch. Verkehr frei“ zu passieren. |
Vorausgegangen war Antrag der FDP
„Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ – diese Regelung galt bisher neben der eigentlichen Land- und Forstwirtschaft auch zurecht für Jäger, Imker und Berufsfischer. Hobbyangler waren bisher davon ausgenommen. Dabei stehen auch beim Angeln die beiden wichtigen Kriterien im Mittelpunkt: die Gewinnung von Lebensmitteln und die besondere ökologische Ausgleichsfunktion für den ländlichen Raum. Die Bundestagsfraktion der FDP möchte dies nun ändern.
„Angelvereine leisten Erhebliches für den Naturschutz“, so Dr. Gero Hocker, Bundestagsabgeordneter der FDP und Vorsitzender des Deutschen Fischereiverbands. „Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln ein praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen.“
“Frei für landwirtschaftlichen Verkehr” – Gleiche rechte für alle
Der Antrag fordert, dass Angler mit Jägern und Imkern gleichgestellt werden. Dadurch sollen sie auch an bisher nicht erreichbaren Stellen angeln dürfen. Die FDP fordere den Bundestag auf, „Angler endlich mit den Rechten auszustatten, die ihrer Bedeutung gerecht werden“, führte Hocker weiter aus. Der Entwurf würde es Anglern also nicht nur einfacher machen, ihrem Hobby nachzugehen, sondern könnte auch zur Wahrnehmung des Angelns in der Politik beitragen.
Der DAFV äußerte sich positiv zum Vorstoß der FDP. „Angler erbringen jedes Jahr Millionen von ehrenamtlichen Arbeitsstunden zum Wohle unserer Kulturlandschaft“, sagte die Präsidentin des DAFV, Dr. Christel Happach-Kasan, „diese sollten nicht durch unnötige Verbote behindert werden.“
Die Angelvereine leisten wertvolle Beiträge dazu, deutsche Gewässer zu schützen. Durch ihre abgelegte Fischerprüfung erfüllen sie am Wasser außerdem eine Aufsichtsfunktion. Sollte der Antrag „Freie Fahrt für Angler“ angenommen werden, würde der Bundestag die Angler und ihre Bedeutung für den Naturschutz noch weiter unterstützen. (Quelle: DAFV)