Der Fang eines Hechtes aus dem Zürichsee wird einem Angler lange in Erinnerung bleiben. Statt an den Drill des Räubers zu denken, sieht sich der Angler im Gerichtssaal wieder. Denn nach einem Fangbericht des lokalen Tages-Anzeigers erhob der Tierschutz Anklage. Das Bezirksgericht Horgen sprach den Angler inzwischen frei.
Patrick Giger aus Horgen wurde am 2. Februar vom Bezirksgericht Horgen in vollem Umfang freigesprochen. Wie die Kollegen des Schweizer Angelmagazins „Petri-Heil“ in Heft Nr. 2/2010 und auf unserer Homepage berichteten, wurde er nach der Publikation eines Fangberichts angezeigt und auf Betreiben des Zürcher Tierschutzanwalts Antoine Goetschel wegen Verstoss gegen Tierschutzgesetz und -verordnung angeklagt. Zum öffentlichen Gerichtstermin erschienen über 70 Personen, vor allem Angler, aber auch etliche Journalisten und das Schweizer Fernsehen. Eines der Hauptargumente in der Anklageschrift war die Drilldauer. Der Ankläger ging davon aus, dass der Drill für den Fisch extremen Stress, Leiden und Qual bedeutet. Goetschel nannte 30 bis 60 Sekunden eine maximal zulässige Drilldauer und erklärte, der Angeklagte hätte den Fisch rechzeitig abschneiden müssen, um ihm die unzumutbar lange Qual zu ersparen. Das Gericht entschied nach einem ausschweifenden, zitatenreichen Plädoyer von Tieranwalt Antoine Goetschel und einer viel kürzeren, aber fundierten Gegenrede von Verteidiger Andreas Fäh vollumfänglich auf Freispruch. Auch die Gerichts- und Verfahrenskosten gehen zu Lasten der unausgegorenen Anklage. Aber damit werden sich die Tierschutz-Extremisten nicht zufrieden geben. Die nächsten Angriffe auf die Fischerei sind nur eine Frage der Zeit.