„Deutscher Angelfischer-Verband“ soll er heißen, der neue starke Dachverband aller deutschen Petrijünger. Darauf verständigten sich Vertreter des Verbandes Deutscher Sportfischer (VDSF) und des Deutschen Anglerverbandes (DAV) am Rande des Deutschen Fischereitages in München.
Anlässlich des diesjährigen Deutschen Fischereitages in München hatten am 1. September der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) und der Deutsche Anglerverband (DAV) ihre Mitgliedsverbände eingeladen, um über den Stand der geplanten Fusion beider Verbände zu einem starken Bundesverband zu informieren und zu diskutieren. In den vergangenen Jahren hatte sich die Zusammenarbeit beider Verbände unter dem Dach des Deutschen Fischerei-Verbandes, in dem beide Verbände organisiert sind, immer weiterentwickelt. Der Präsident des Deutschen Fischereiverbandes, MdB Holger Ortel, war Gast beim „Arbeitskreis VDSF/DAV“ und äußerte seine feste Überzeugung, dass der wichtige Schritt zu einem einheitlichen Anglerverband für die Fischerei realisierbar sein werde. Diese Auffassung teilten alle Beratungsteilnehmer. Die Verhandlungen werden jedoch künftig nicht mehr die sechsköpfigen „Verhandlungskommissionen“ von VDSF und DAV führen, die bisher in der gemeinsamen „12er-Kommission“ die in den Verbänden vorhandenen unterschiedlichen Auffassungen zu beraten und für beide Seiten akzeptierbare Lösungsvorschläge zu erarbeiten hatten. Der Präsident des VDSF, Peter Mohnert, brachte in seinem Statement den einstimmigen Beschluss des Verbandsausschusses seines Verbandes zum Ausdruck, innerhalb der beschlossenen Zeitschiene eine Vereinigung der beiden deutschen Anglerverbände zu erreichen. Da seitens des VDSF ein einstimmig beschlossener Satzungsentwurf vorliege und auch der Verschmelzungsvertrag keine wesentlichen Veränderungen erwarten lasse, womit die beiden entscheidenden Dokumente im Wesentlichen vorliegen, sagen Präsidium und Verbandsausschuss des VDSF der „12er-Kommission“ den besten Dank für die hervorragende Arbeit. Die noch gegebenenfalls fehlenden Abstimmungen unterliegen der Entscheidungsbefugnis des Geschäftsführenden Präsidiums des VDSF, sodass eine Weiterführung der sehr guten Arbeit der Verhandlungskommission des VDSF in „12er-Kommission“ in der bisherigen Form nicht notwendig ist.