Gefälschte Angelscheine: Koblenzer verdiente 52.000 Euro

Monatelang verkaufte ein Mann aus Koblenz gefälschte Angelscheine. Nur durch ein Versehen flog der Schwindel mit den Dokumenten auf.

Je nach Bundesland können sich die Fischereischeine optisch unterscheiden. Wer keinen gültigen Angelschein mit sich führt, kann sich des Schwarzangelns schuldig machen. Foto: F. Pippardt

Bild: F. Pippardt

Angeln ohne gültigen Fischereischein gilt in vielen Bundesländern als Straftat.

„Brauchst du einen Angelschein? Kein Problem! Schicke eine Mail an [email protected], überweise 250 Euro und schon in drei Tagen kannst du ans Wasser gehen!“ Vermutlich würden neun von zehn nigerianischen Kronprinzen diese Anzeige empfehlen. Der Markt für gefälschte Angelscheine scheint sich auf jeden Fall zu lohnen, wie ein Fall aus Koblenz zeigt. Ein Fälscher verdiente dort über 50.000 Euro mit falschen Angeldokumenten. Der Betrug ist inzwischen aufgeflogen, er muss sich nun vor Gericht verantworten.

Koblenzer bot gefälschte Angelscheine im Internet an

Letztes Jahr verkaufte ein 28-jähriger Mann aus dem Raum Koblenz gefälschte Angelscheine. Per Kleinanzeige im Internet bot er interessierten Anglern an, ihnen schnell und unkompliziert zu ihren Papieren zu verhelfen. Pro Dokument verlangte er 250 Euro – und die Nachfrage war enorm. Über einen Zeitraum von fünf Monaten gelangten 240 Kunden an ihre Scheine. Insgesamt bereicherte sich der Fälscher damit um 52.000 Euro.

Mit seinem Smartphone erstellte er täuschend echte Vorlagen, in die er Namen und Foto seiner Kunden eintrug. Stempel und Siegel hatte er selbst gemacht, die Unterschrift leistete er mit einem falschen Namen, den er sich ausgedacht hatte. Per Brief schickte er den Kunden ihre gefälschten Angelscheine dann zu, allerdings schrieb er beim Absender nur seinen Vornamen hin und ließ auch seine Anschrift weg. Als ausstellende Behörde gab er die Verbandsgemeinde Rhens an. Dabei handelte sich um einen Fehler, denn 2014 sind Rhens und Mosel zur Verbandsgemeinde Rhein-Mosel fusioniert.

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Fälschungen flogen nur durch ein Versehen auf

Der Schwindel flog allerdings nicht sofort auf. Erst der Anruf eines Käufers brachte das ganze Kartenhaus zum Einstürzen. Er hatte nämlich nicht einen, sondern zwei gefälschte Angelscheine erhalten – und rief bei der Verbandsgemeinde an. Eine Mitarbeiterin erkannte die Dokumente als Fälschungen, was die Ermittlungen ins Rollen brachte.

Zusätzlich zu den Angelscheinen soll der Fälscher auch Bescheinigungen für Fischerprüfungen erstellt haben. Diese sind Voraussetzung für den Antrag auf einen Angelschein. Bei diesen Dokumenten war der Fälscher sogar noch dreister: Er unterzeichnete sie nämlich mit dem Namen eines echten Amtstierarztes.

Am Montag, den 14. Februar 2022, gestand der Angeklagte sämtliche Vorwürfe. Er wird sich nun wegen Urkundenfälschung verantworten müssen. Ein Strafmaß ist aber noch nicht festgesetzt worden.

Der Fälscher bereicherte sich an Anglern

Dreist ist für so eine Tat überhaupt kein Ausdruck mehr. Denn es ist doch so: Der Fälscher hat einen Bedarf gesehen und sich skrupellos daran bereichert. Angeln ist gerade in Zeiten der Corona-Pandemie deutlich beliebter als in den Vorjahren geworden, doch für viele Interessierte hat es sich als schwierig erwiesen, eine Prüfung zu absolvieren. Da muss es verlockend sein, sich einfach mit ein paar Mausklicks die Fischereierlaubnis zu besorgen. Die Alternative wäre schließlich Schwarzangeln …

Nun kann man niemandem vorwerfen, angeln gehen zu wollen. Sich gefälschte Angelscheine ausstellen zu lassen, allerdings schon – solange das bewusst geschieht. Aber womöglich gingen zumindest einige der Angler davon aus, dass sie es wirklich mit einem legitimen Angebot zu tun hatten. Sonst hätte ja auch kaum jemand bei der echten Verbandsgemeinde angerufen und seinen gefälschten Schein riskiert.

Allerdings muss man dazu sagen, dass schon einiges dazugehört, auf so einen Schwindel hereinzufallen. Schließlich ist alles, was man zum Angelschein wissen muss, einfach im Netz zu recherchieren. Selbst ein verlorener Schein lässt sich ersetzen. Ein gewisser Teil der Angler wird daher sicherlich mit Vorsatz gehandelt haben. Traurig ist vor allem, dass jemand aus der Lage der Angler Profit schlägt. Umso besser, dass er sich dafür nun vor Gericht verantworten darf.

Quelle: SWR


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