Vor allem in Oberbayern sind in den letzten Jahren bei Anglern immer wieder gefälschte Fischereischeine sicher gestellt worden. Ein Fischereischein ist ein offizielles Dokument, dessen Fälschung strafbewehrt ist. Das gilt für den Hersteller der Fälschung aber auch für den Besitzer, also den Angler, der diese Fälschung kauft. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hinzu Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren
Um den Fälschern das Handwerk legen zu können, bittet die Polizei um die Mithilfe der Angler. Wem z. B. ein auffallend billiger Fischereischein angeboten wird, sollte das schnellstens der Polizei melden.
Polizeihauptmeister Wolfgang Oberling von der Polizeiinspektion Murnau (Obb.), selbst Angler seit seiner Kindheit, gibt einen Überblick über die bisherigen Ermittlungen.
Wann wurden die ersten Fälschungen festgestellt?
Im Rahmen einer praxisnahen Weiterbildung für junge Kollegen (Fischereirecht und Dokumentenfälschung) konnten im Jahr 2007 am Staullauer Weiher (Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen) die ersten beiden hochwertigen Fälschungen sichergestellt werden.
Sind noch weitere Fälschungen bekannt?
In den darauffolgenden Jahren wurden (…) in unregelmäßigen Abständen, immer wieder neue Fälschungen in Bayern festgestellt.
Meine Ermittlungsergebnisse wurden 2013 an Kriminalpolizei in Garmisch-Partenkirchen abgeben, mit Kenntnisnahme an die Staatsanwaltschaft München II.
Die Thematik ist nach wie vor sehr aktuell, wie drei im Oktober 2015 in München festgestellte Fälschungen zeigen.
Besonders anzumerken wäre jedoch, dass bereits vor Einführung des aktuellen Fischereischeinmodells in Bayern, Fälschungen in München aufgetaucht sind, deren Hersteller und Verbreiter damals nicht ermittelt werden konnten.
Was geschieht bei Feststellungen einer Fälschung?
Neben der Sicherstellung des gefälschten Fischereischeines wird gegen den Angler Strafanzeige wegen Urkundenfälschung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet. Bei jeder Fälschung in Bayern wird zudem Kontakt mit dem Bayerischen Landeskriminalamt, der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei in Starnberg und dem KVR München (die meisten Fälschungen weisen diese Behörde als angebliche ausstellende Behörde auf) aufgenommen. Für gefälschte Fischereischeine wurden bisher Strafbefehle in Höhe von 800 EUR – 4.500 EUR ausgesprochen. Eine Einstellung von Strafverfahren in Bayern, wegen eines gefälschten Fischereischeines, ist mir persönlich nicht bekannt.
Wie erkennt man eine Fälschung?
Hauptsächlich sind die Fälschungen daran zu erkennen, dass die Formularnummern, die sich oben rechts auf der Vorderseite befinden, entweder blau, hellblau oder violett gestempelt sind oder das die schwarze Nummer mit den Zahlen 09 beginnt.
Eine weitere Fälschung ist daran zu erkennen, dass der auf der Vorderseite unten rechts vorhandene Fisch blau oder violett ist.
Wie werden die Fälschungen hergestellt?
Die Fälscher verwenden Drucktechniken, die im grafischen Gewerbe üblich sind, allein mit einem Computer und Drucker sind die Fälschungen nicht herzustellen.
Wieso werden die Fälschungen bei Kontrollen nur selten erkannt?
Kontrollen von Anglern zählen nur am Rande zu den Aufgaben von Streifenpoliziste; der kontrollierende Polizeibeamte muss über Fachkenntnisse des Fischereirechts und der Nebengesetze verfügen und sollte zudem noch im Erkennen von gefälschten Dokumenten geschult sein.
Ist die Veröffentlichung der Thematik in der Presse nicht außergewöhnlich?
Da die im Oktober 2015 in München aufgetretenen Fälschungen zeigen, dass der oder die Fälscher nach wie vor tätig sind, wird die Öffentlichkeit bewusst über das Erkennen der Fälschungen informiert um somit weitere Erkenntnisse zu erlangen aber auch, damit Angler gewarnt werden und diese sofort die Polizei verständigen, wenn der Verdacht besteht, einem Fälscher auf den Leim gegangen zu sein.
Vergleichbar wäre zudem anzuführen, dass die Veröffentlichung in der Presse seit Jahren bei der Erkennung von Falschgeld gängige und auch bewährte Praxis ist.
Wird der Fälscher durch eine Veröffentlichung in der Presse nicht gewarnt?
Wir wollen eine weitere Verbreitung der Fälschungen verhindern und auf das Problem aufmerksam machen! Um den Fälschern ihr Geschäft zu verderben, können auf diesem Weg potentielle Kunden informiert aber auch abgeschreckt werden.
Hat der bzw. haben die Fälscher überhaupt einen finanziellen Vorteil?
Da der Verkaufspreis einer hochwertigen Fälschung zwischen 300 EUR – 500 EUR beträgt, dürften der oder die Fälscher, nach vorsichtiger aber doch realer Schätzung, einen geldwerten Vorteil erlangt haben, der im unteren sechsstelligen Bereich liegt.
Der geldwerte Vorteil für die „schlechteren Fälschungen“ dürfte im vierstelligen Bereich liegen.
Handelt es sich immer um die gleichen Fälschungen?
Die bisher bekannten Fälschungen sind, bis auf wenige Ausnahmen, zwei immer wieder auftretenden Fälschungsserien zuzuordnen.
Es ist davon auszugehen, dass die Fälschungen von einem bestimmten Personenkreis gewerbsmäßig hergestellt und auch vertrieben werden.
Welche Ermittlungen wurden bisher durchgeführt?
Über die bereits erfolgten Ermittlungen und den aktuellen Ermittlungsstand darf keine Auskunft gegeben werden.
Von meiner Seite aus wurden in den letzten Jahren ungefähr 800 Personen, die sich aus staatlich geprüften Fischereiaufsehern, Polizeibeamten der Landespolizei sowie der Wasserschutzpolizei zusammensetzen, im Erkennen von gefälschten Fischereischeinen geschult.
Wohin können sich z. B. Kontrolleure, Fischereiaufseher aber auch Berufsfischer bei Fragen wenden?
Über die zuständigen Vereinsvorstände der Fischereivereine können jederzeit Anfragen an mich über die Polizeiinspektion Murnau gerichtet werden. Tel: 08841/6176-110, Fax: 08841/6176-109
E-Mail: [email protected]
(pers): [email protected]
Es bietet sich zudem an, dass bei Kartenausgabestellen für die Aussteller die Informationen über die Fälschungen zum Nachlesen bereitliegen.
Auch sollten Vereinsvorstände von Fischereivereinen bei jedem neuen Mitglied, bei dem Zweifel bestehen, dass dieser tatsächlich die Fischereiprüfung abgelegt haben könnte, sich vor der Aufnahme in den Verein den Fischereischein im Original zeigen lassen.
Wie ist Ihre Einschätzung für die nächste Saison?
Aufgrund der Veröffentlichung des Artikels in der Fachpresse dürfte die Anzahl der festgestellten Fälschungen wieder ansteigen oder aber die Angler mit gefälschten Fischereischeinen werden sich für eine gewisse Zeit zurückhalten. In einem solchen Fall werden diese Angler aber über kurz oder lang wieder von ihren Fälschungen Gebrauch machen. Zudem ist davon auszugehen, dass der bzw. die Fälscher weiterhin aktiv sein werden. Solange gefälschte Fischereischeine hergestellt und vertrieben werden, werde ich mich mit dieser Thematik befassen und die bestehenden Ermittlungen weiterhin unterstützen.