Gerichtsbeschluss: Kein Angelverbot wegen Covid-19!

Das Verwaltungsgericht Braunschweig gab der Klage eines Angelvereins recht: Vereinsgewässer sind keine Sportstätten. Ein Angelverbot wegen Covid-19 ist daher unzulässig.

Ein Angelverbot wegen Covid-19? Der Angelverein Peine wehrte sich gegen die Maßnahme – und zwar mit Erfolg. Foto: F. Möllers / AVN

Bild: F. Möllers / AVN

Ein Angelverbot wegen Covid-19? Der Angelverein Peine wehrte sich gegen die Maßnahme – und zwar mit Erfolg.

Am Gründonnerstag wurden Angler im Landkreis Peine (Niedersachsen) an einem Vereinsgewässer nach Hause geschickt. Die fadenscheinige Begründung: Geangelt werde im Verein, das Gewässer sei deshalb eine Sportstätte. Diese müssen laut Verordnung geschlossen werden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Und als wäre ein Angelverbot wegen Covid-19 noch nicht merkwürdig genug: Hundehalter, Spaziergänger und Jogger, die keine Mitglieder des Vereins und damit auch keine „Sportler“ seien, dürften sich hingegen weiterhin frei am Wasser bewegen – Angler dagegen nicht.

Angelverbot wegen Covid-19 nicht rechtens

So abenteuerlich diese Herleitung klingen mag, so falsch ist sie. Das Verbot widerspricht nämlich der Position der Landesregierung, in der es heißt:

„Nach derzeitigem Sachstand ist gemäß § 3 Ziffer 1 der Verordnung „die körperliche Betätigung im Freien“ weiterhin gestattet und somit in diesem Sinne auch das Angeln (unter zwingender Einhaltung aller Regeln der Verordnung).“

(Quelle: Nds. GVBl. Nr. 10/2020 vom 17.04.2020, Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz)

Angeln ist erlaubt – deutlicher geht es kaum. Dennoch sahen sich die Angler mit einem Verbot konfrontiert. Die Vereine im Landkreis Peine wandten sich daher hilfesuchend an den Anglerverband Niedersachsen e.V. (AVN). Doch mehrere Anrufe und sogar ein kritischer Brief an den Landrat und die Behörden halfen nichts: Der Landkreis wollte die Verbote nicht lockern. Sogar die Einwände des Niedersächsischen Ministerius für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatten keine Wirkung.

Klage per Eilantrag – Angeln wieder erlaubt!

Die Angler reichten am Ende eine Klageschrift (mit Eilantrag) beim Verwaltungsgericht Braunschweig ein – und das Gericht gab ihnen recht. Vereinsgewässer fallen dem Urteil nach nicht unter die Regelung der Landesregierung, um neue Covid-19-Infektionen zu verhindern. Dementsprechend dürfen die Vereinsmitglieder auch weiterhin angeln. Allein in Peine wären von dem Verbot 18 Seen mit einer Fläche von insgesamt 170 Hektar betroffen gewesen. Der Angelverein hat 1.450 Mitglieder.

Inzwischen hat der Landkreis Peine das Angeln an sämtlichen Gewässern wieder erlaubt.

Angelverbot wegen Covid-19 auch in Gifhorn und Harburg

Auch der Landkreis Gifhorn verhängte zunächst ein Angelverbot, nach dem Beschluss hob er es jedoch umgehend wieder auf.

Anders war es in Harburg – und hier war die Begründung für das Verbot sogar noch weiter hergeholt als in Peine: Auch Angelteiche, in die Fische eingesetzt werden, um sie später zu angeln, seien „auch für mögliche Vereinsmitglieder“ zu schließen. Dabei sind Angelvereine als Pächter dazu verpflichtet, Hegemaßnahmen durchzuführen. Mittlerweile hat der Landkreis Harburg das Angeln jedoch ebenfalls wieder erlaubt.

Angeln ist für viele wichtiger denn je

Für die Angler in Peine hat sich die Lage wieder beruhigt – und das ist auch gut so. Immerhin ist Angeln eines der wenigen Hobbys, denen man derzeit noch in freier Natur nachgehen kann. Allein in Niedersachsen angeln mehr als 100.000 Menschen.

Die Entscheidung des Gerichts sollte als Beispiel dienen, dass „andere Landkreise gar nicht erst auf die Idee kommen, Angler von ihren Gewässern fernzuhalten“, so Dr. Thomas Klefoth. Er ist Verbandsbiologe beim AVN und half dem Verein Peine, die Klage vorzubereiten. Laut Klefoth sei Angeln ein „wesentlicher Ausgleich zu den sozialen Einschränkungen“. Auf weitere Klageverfahren wolle man gerne verzichten.

Weitere Infos finden Sie unter www.av-nds.de

 


 

Forellenseebetreiber in Schleswig-Holstein setzen Aufhebung des Angelverbots durch

In Schleswig-Holstein durften Angelseen aufgrund der Corona-Situation seit Mitte März nicht betreten werden. Das Angelverbot wegen Covid-19 war für die vielen Angelsee-Betreiber eine finanzielle Katastrophe.

Deshalb hatten sie sich zusammengetan, um die Schleswig-Holsteinische Regierung aufzufordern, dieses unsinnige Angelverbot umgehend aufzuheben! Denn an den vielen Angelseen konnten alle notwendigen Abstands- und Schutzvorschriften zum Schutz vor Corona problemlos eingehalten werden! Am 29. April hat die Schleswig-Holsteinische Regierung dann reagiert und das Angeln in „Sportstätten“ (wozu auch Angelseen zählen) unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften zum 4. Mai wieder freigegeben.

Frank Schlichting, Leitender Redakteur von ANGELSEE aktuell:

Endlich: Die Schleswig-Holsteinische Regierung hat die Corona-Maßnahmen gelockert. Ab Montag den 4. Mai dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln Sportstätten wieder betreten werden. Und Angelseen gelten dort als „Sportstätten“. Das heißt: Es darf dort endlich wieder geangelt werden! Da viele Forellensee-Betreiber durch die wochenlange Zwangsschließung hart belastet wurden, sollten wir gerade deshalb jetzt zum Angeln an die Forellenseen fahren, damit sie für uns auch weiterhin als attraktive Angelziele erhalten bleiben!

Weitere interessante und spannende Artikel zum Forellenangeln findet ihr in der neuen ANGELSEE aktuell. Der Artikel „Abstand halten“ passt auch titelmäßig perfekt in die Zeit …


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