Hafen Stralsund: Angler raus!

Noch wird im Stralsunder Hafen fleißig geangelt – aber wie lange noch? Blinker

Der Stralsunder Hafen soll für Angler gesperrt werden. Dies kündigte Thomas Richter, Abteilungsleiter des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in einem Rundschreiben an.

Zur Begründung heißt in dem Schreiben unter anderem: „Im Rahmen der Durchführung der Fischereiaufsicht wurde beginnend im Dezember 2008 festgestellt, dass der Winterlagerbereich des Hafens Stralsund aufgrund der erheblichen Konzentration von Zander und Barsch in erheblichem / überproportionalem Umfang von Anglern genutzt wird. Gerade zur Nachtzeit bis weit nach Mitternacht konnten teilweise mehr als 100 Angler im Hafen angetroffen werden. Diese fischereiliche Nutzung ist nicht mehr als Angeln im ursprünglichen Sinn anzusehen, sondern stellt sich als reine Entnahme von Fisch dar. Um den Schutz der überwinternden Fische im Hafen Stralsund sicherzustellen, bin ich gehalten, die bisherige Festsetzung der Einschränkungen im Winterlager zu verschärfen. Da die Ermächtigung in § 13 der Küstenfischereiverordnung vom 28. November 2006 (GVOBI. MV S.843) es zulässt, die Ausübung der Fischerei zeitlich und räumlich zu verbieten oder die Beschaffenheit von Fanggeräten vorzuschreiben, ist folgendes beabsichtigt:

 

Variante 1:

Die Fischereiausübung (Angeln) im Hafen Stralsund wird zukünftig in der Zeit vom 15. Oktober bis 30. April des Folgejahres vollständig verboten. Für das Jahr 2009 ist vorgesehen, ein vollständiges Fangverbot vom 1. Februar bis 30. April auszusprechen.

 

Variante 2:

Die gegenwärtige Regelung zur Fischereiausübung (Angeln) im Hafen Stralsund wird durch eine Zeitfensterregelung (z.B. werktags von 12.00 bis 16.00 Uhr, Wochenende von 09.00 bis 16.00 Uhr) und durch fangtechnische Maßnahmen, die eine Übernutzung des Fischbestandes im Winterlager verhindern, ergänzt. Die Regelung würde dann zukünftig ebenfalls in der Zeit vom 15.Okt. bis 30.April des Folgejahres gelten.

Gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz ist vor Erteilung einer Allgemeinverfügung eine Anhörung vorzunehmen. Soweit Ihre Belange betroffen sind, erhalten sie hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28.01.09. Soweit keine Stellungnahme eingeht, gehe ich davon aus, dass Sie entsprechend strikten Maßnahmen zum Schutz der Fischbestände zustimmen.“

Unterzeichnet ist das Schreiben von Thomas Richter.

 

Wer als betroffener Angler eine Stellungnahme an das Landesamt schicken möchte, kann dies auf folgendem Wege tun:

LALLF – Abt. Fischerei und Fischwirtschaft, Postfach 102064, 18003 Rostock, Fax: 0381 – 4035 730, E-Mail: [email protected]

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