Die Anwesenheit von Anglern soll nicht gut für die Bestände von Fischottern, Bibern und Fledermäusen sein. Zu groß sei die Unruhe, die unsereins nachts am Wasser verbreitet. Die Untere Naturschutzbehörde forderte deshalb ein vollständiges Angelverbot an der Leine. Da die Behauptung, dass Angler die Tiere besonders stören würden, wissenschaftlich nicht aber haltbar ist, wurde das Angelverbot an der Leine wieder gestrichen.
Angelverbot an der Leine: Angler sind keine Naturschützer?
Der Vorschlag für das Angelverbot an der Leine hängt mit den Plänen zusammen, das Gewässer zwischen Hannover und Neustadt am Rübenberge in Niedersachsen zu einem Naturschutzgebiet zu machen. In einem Entwurf für die Regionsversammlung hatte die Untere Naturschutzbehörde in dem Zusammenhang ein komplettes Angelverbot gefordert, auch nachts. Doch nun hat die Verwaltung diese Pläne erst einmal gestrichen.
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Die betroffenen Angelvereine hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass es keine wissenschaftliche Begründung gibt, dass gefährdete Arten wie Biber und Fledermaus durch die Anwesenheit von Anglern negativ beeinflusst würden. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall! Der Biberbestand hat in den vergangenen Jahren trotz Anglern an den Ufern stark zugenommen.
Keine Belege für negativen Einfluss der Angler
Der Sprecher der Anglerschaft, Jan Schiffers vom ASV Luthe, hatte die Pläne der Verwaltung immer wieder kritisiert und nachweisbare wissenschaftliche Daten gefordert. Auf OpenPetition sammelten Angler über 2.600 Stimmen, um das Verbot zu verhindern.
Auch die Stadt Wunsdorf sieht mittlerweile keine ausreichenden Gründe dafür, ein Angelverbot an der Leine durchzusetzen. Die Regionsverwaltung, die das (Nacht-)Angelverbot in früheren Entwürfen noch verteidigt hatte, folgt nun den Anträgen der Ortsverwaltungen. Die Vertreter betonen, dass bei Auswertung der verfügbaren Daten keine Störungen von Fischotter, Bisam und Fledermaus aufgezeigt werden konnten. Nachtangeln sei also unschädlich, was die gestiegene Biberpopulation beweise.
Schiffers begrüßt den Entwurf der Verwaltung. Die Abstimmung zum Thema erfolgt am 13. Juli 2021. Damit wäre ein Angelverbot an der Leine erst einmal vom Tisch.
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