Keine „Ente“! Keine Gastkarten mehr in Arnis

Heringsangler in Kappeln. Demnächst könnte es hier noch sehr viel voller werden, falls Arnis weiterhin keine Gastkarten verkaufen darf © aw/tp

Schock für alle Angler und für den Bürgermeister von Arnis an der Schlei, der kleinsten Stadt Deutschlands: Ab sofort darf die Stadt keine Gastangelkarten mehr verkaufen!

(sh:z) Damit nicht genug: Auch die Karten, die bis jetzt schon verkauft wurden, sind ungültig. Dieses Verbot betrifft vor allem Heringsangler, die jedes Jahr nach Arnis kamen, um ihre Eimer zu füllen. Für die Stadt Arnis mit ihren 300 Einwohnern fällt somit eine sehr wichtige Einnahmequelle aus dem Tourismusgeschäft weg. Jahrelang waren der Verkauf der sogenannten Fischerei-Erlaubnisscheine und der daran hängende Tourismus eine wichtige Einkommensquelle für Arnis. Doch seit Kurzem darf die kleinste Stadt Deutschlands nicht länger Angelscheine an ihre Gäste herausgeben. Auf der Internetseite von Arnis heißt es dazu kurz und bündig: „Erlaubnisscheine für den Fischfang auf der Schlei werden ab sofort (28.01.2016) bis auf Weiteres nur noch für Bürger, die in Arnis gemeldet sind, ausgegeben!

Hintergrund dieser neuen Regelung ist offenbar eine kürzlich erfolgte rechtliche Bewertung der zum Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) gehörenden Fischereiaufsicht. Laut Informationen der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung (sh:z) hatte sich ein in der Fischerei kundiger Bürger mit einer entsprechenden Anfrage an die Behörde gewandt und dazu auf das Fischereibuch verwiesen. In diesem Dokument, das als geltende Rechtsgrundlage für die Fischerei in der Schlei dient, wird zwar Arnisser Bewohnern mit dauerhaftem Wohnsitz in Arnis „die kleine Fischerei mit Angeln und Netzen“ erlaubt, doch die Weitergabe dieses Rechtes, beispielsweise an Gäste, wird darin nicht erwähnt.

Das LLUR entschied nunmehr, dass Arnis nicht länger Angelscheine an Feriengäste verkaufen darf. Bürgermeister Bernd Kugler spricht von einem jährlichen Verlust von 30.000 € für Arnis. „Im Zuge dieser Entwicklung gab es auch zig Stornierungen von Ferienunterkünften. Dass wir keine Angelscheine mehr an unsere Gäste herausgeben dürfen, stößt bei diesen sauer auf“, so Kugler. Derzeit sucht man in Arbeitsgesprächen mit der Kappelner Verwaltung danach, wie man eine rechtliche Grundlage schaffen kann, damit Arnis künftig wieder Angelscheine auch an Touristen verkaufen kann. Dies ist laut Kugler für den Haushalt wichtig, aber auch für den Service der Touristen. „Dabei wird uns die Fischereiaufsicht kontrollieren. Das hoffe ich auch, damit wieder Ruhe einkehrt“, sagt der Arnisser Bürgermeister.

Als Auswege aus dem Dilemma stehen Arnis vermutlich nur zwei Wege offen, um weiterhin Angelscheine an Gäste verkaufen zu können. Entweder es pachtet die Fischereirechte für einen bestimmten Abschnitt, beispielsweise von Kappeln. Für Kappeln steht nämlich im Fischereibuch, dass es diese Rechte auch (durch Dritte) ausüben lassen kann. Oder Arnis tritt künftig als Filiale eines solchen Fischereirechte-Inhabers wie Kappeln auf. Gespräche darüber laufen. So könnte die Stadt Kappeln, deren Angelschein-Preise Arnis zuletzt bewusst unterboten hatte, zum Rettungsanker für Arnis werden. Doch die Zeit drängt, das nächste Arbeitsgruppengespräch ist für den 24. Februar datiert, und die Heringssaison beginnt in der Regel schon im März.

Update 1 (16. 02 16:24): Die schon vorher verkauften Angelscheine werden selbstverständlich zurück genommen, der Kaufpreis erstattet.
Bürgermeister Kugler hofft auf Milde seitens der Fischereiaufsicht, wenn diese Angler mit dem ungültigen Angelschein antrifft.


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