Unter Anglern in Südafrika ist der Einsatz von Drohnen in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Statt Köder weit aufs Meer hinauszuwerfen, ließen die Angler sie mit der Drohne hinausbringen. Seit Februar 2022 ist der Einsatz von Drohnen jedoch verboten. Die südafrikanische Regierung bestätigte dieses Verbot nun noch einmal.
Eine Firma, die sich auf die Produktion ködertragender Drohnen spezialisiert hatte, klagte gegen diese Entscheidung. Das Unternehmen wollte alte Verhältnisse wieder herstellen. Vergebens! Die Firma argumentierte, dass der „Marine Living Resources Act“ auch Flugzeuge in die Liste der Mittel zum Angeln erwähnt und dass der einzige Unterschied zwischen einer Drohne und einem Flugzeug die Abwesenheit eines Piloten bedeute. Die Firma begründete weiter, dass Angeln mit Rute, Rolle „oder Ähnlichem“ ausgeführt werde. Außerdem schließen Angler die Drohnen an der manuell kontrollierten Rolle an. Damit würden sie im gesetzlichen Rahmen fungieren.
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Die Regierung bleibt hart
Doch das südafrikanische Ministerium für Forste, Angeln und Umwelt argumentierte, dass Drohnen nicht durch den einfachen Angelschein abgedeckt seien, und dass das Ministerium verfassungsgemäß gegen zu hohen Angeldruck vorgehen müsste.
Das Gericht entschied, dass die Rechtsprechung keinen Raum dafür ließe, wie rechtmäßiges Angeln auszusehen hätte. Die Absage beruhe jedoch nicht auf der Auslegung des Gesetzes, sondern dass der Fall kurz vor dem Osterfest entschieden werde. An diesem Wochenende sind besonders viele Angler unterwegs.
Anglern, die dennoch mit Drohnen ihren Köder ausbringen, droht ein Gerichtsverfahren. Außerdem wird ihre Drohne noch vor Ort konfisziert.
Quelle: Angling International