Klage gegen Nachtangelverbot in Baden-Württemberg

Das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg könnte jetzt endlich kippen: Ein Teil des geschäftsführenden Präsidiums des Landesfischereiverband Baden-Württemberg hat eine Feststellungsklage eingereicht. Die Gerichtsverhandlung wird schon am 13.07. stattfinden.

Da alle anderen Wege gescheitert sind, reichen Präsidiumsmitglieder des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg jetzt Klage gegen das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg ein.

Bild: Florian Pippardt

Da alle anderen Wege gescheitert sind, reichen Präsidiumsmitglieder des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg jetzt Klage gegen das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg ein.

Das kaum nachvollziehbare Nachtangelverbot in Baden-Württemberg sorgt seit Jahren für Verdruss und auch Unstimmigkeiten in der Anglerschaft. Im Laufe der Jahre sind alle diplomatischen Versuche die Landesfischereiverordnung zu ändern, gescheitert. Nun hat ein Teil des geschäftsführenden Präsidiums des Landesfischereiverband Baden-Württemberg eine Feststellungsklage eingereicht. Die Gerichtsverhandlung wird schon am 13.07. stattfinden.

Klage gegen das Nachtangelverbot als einzige Option

Seit einer halben Ewigkeit sprechen sich die Anglerverbände in Baden-Württemberg gegen das Nachtangelverbot aus. Wie in anderen Bundesländern oder an einzelnen Gewässern, machten die Verbände immer wieder deutlich, dass ein pauschales Nachtangelverbot keinen Sinn macht. Von Seiten der Politik gab es gerade in jüngerer Vergangenheit durchaus immer wieder Zusagen an die Angler, bei der Abschaffung zu unterstützen. Gerade im Vorfeld der letzten Änderung der Landesfischereiverordnung im Frühjahr 2020 gab es von vielen Seiten positive Signale für die Abschaffung des unnützen Verbotes. Die positive Grundstimmung seitens der Politik für eine Abschaffung des Verbotes kam nicht zuletzt durch überzeugende, logische Argumente zustande.

Überzeugende Argumente, dennoch keine Aufhebung

So hat im Anhörungsverfahren zur letzten Überarbeitung der Landesfischereiverband Baden-Württemberg erneut dargelegt, weshalb das Nachtangelverbot nun unbedingt aufgehoben werden müsse. Der Argumentation des LFVBW haben sich nahezu alle anderen im Anhörungsverfahren beteiligten Verbände (darunter auch der LNV – Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg) und Organisationen angeschlossen.

Dennoch – und etwas überraschend – wurde nach monatelangem Stillstand am 09.04.2020 eine neue Landesfischereiverordnung ohne Aufhebung des Nachtangelverbots in Kraft gesetzt. Im Nachgang gab es widersprüchliche Informationen, ob die Aufhebung an Landwirtschaftsminister Peter Hauk selbst oder an Kreisen in anderen Ministerien der Regierungskoalition gescheitert ist. Nach den vielen positiven Signalen und Jahren der auf Dialog ausgerichteten Vorarbeit beinahe ein Tiefschlag für den Landesfischereiverband und alle Angler im Land.

Die Lösung: Eine Klage gegen das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg

Der Verband hält es für einen unerträglichen Zustand, dass am Widerstand einzelner Amtsträger, wenn nicht gar eines einzigen Amtsträgers, die längst überfällige Abschaffung des Nachtangelverbots gescheitert sein soll. Tausende Angler werden so aufgrund der Willkür einiger Weniger in ihren Rechten beschnitten – ohne, dass es einen triftigen Grund dafür gäbe.

Aufgrund der langen Gültigkeit des Nachtangelverbotes gibt es keine Möglichkeit, dass der Verband als juristische Person gerichtlich gegen diese Bestimmung vorgeht. Doch die Rechtsabteilung des Landesfischereiverbandes fand einen Weg. Stellvertretend für den Verband und alle Angler in Baden-Württemberg haben einige Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums als betroffene einzelne Personen bzw. Angler am 16.04.2020 eine Feststellungsklage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Die klagenden Personen sind: Thomas Wahl, Bettina Narr, Jürgen Kath, Jürgen Waldvogel und Thomas Lang.

Coranabedingt konnten in dieser Sache bisher nur Schriftsätze ausgetauscht werden und es kam immer wieder zu Verzögerungen. Doch nun ist es soweit: Am 13.07.2021 kommt es in der Verwaltungsrechssache Thomas Wahl u.a. gegen das Land Baden-Württemberg wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit § 3 Abs. 1 Satz 5 LFischVO nun zur mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht in Stuttgart.

Dies ist ein mutiger Schritt des Verbandes und der einzelnen Kläger. Die Vorbereitung im Vorfeld der Verhandlung sind extrem umfangreich und aufwendig. Schließlich müssen alle denkbaren Argumente gegen ein Nachtangelverbot nachvollziehbar und absolut wasserdicht sein, wenn vor Gericht verhandelt wird.

Wir werden im Nachgang so zeitnah wie möglich über den Ausgang der Verhandlung informieren.

 

 

Die neuesten Kommentare

12.07.2021 19:46:08
Daumen drücken für alle Kollegen aus diesem grün verleiteten Bundesland. Wird Zeit, dass dieser Schwachsinn geändert wird!
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