Für einen Angler am Schweizer Zürichsee ist Anfang Februar ein Albtraum zu Ende gegangen. Vor einem Jahr hatte er einen 116 Zentimeter und 22 Pfund schweren Fisch nach einem zehnminütigen Drill gefangen. Darauf hatte der Zürcher Tierschutz, vertreten durch Tieranwalt Antoine F. Goetschel, Klage eingereicht.
Für einen Angler am Schweizer Zürichsee ist Anfang Februar ein Albtraum zu Ende gegangen. Vor einem Jahr hatte er einen 116 Zentimeter und 22 Pfund schweren Fisch nach einem zehnminütigen Drill gefangen. Darauf hatte der Zürcher Tierschutz, vertreten durch Tieranwalt Antoine F. Goetschel, Klage eingereicht. Das Bezirksgericht Horgen (Kanton Zürich) sprach ihn jedoch in allen Punkten von der Anklage wegen Verstosses gegen das Tierschutzgesetz frei. Goetschel zitierte während der Verhandlung in einem berstend vollen Gerichtssaal (alle Zuschauer waren laut Medienmeldungen Fischer) aus einem Urteil eines deutschen Oberlandesgerichts, wonach schon ein Drill von mehr als einer Minute als lang anhaltend beurteilt wurde. Unter dem Applaus der anwesenden Fischer schmetterte der Richter die Klage jedoch ab. Er begründete es damit, dass in diesem Fall nicht das Tierschutz-, sondern das Fischereirecht massgebend sei, und dagegen habe der 35-jährige Angler nicht verstossen. (siehe dazu auch Meldung in der Online-Ausgabe der Zürcher Tageszeitung «Tagesanzeiger